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Pressemitteilung der Stadt Iserlohn vom 17.08.2011
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Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels zum 1. September Zum 1. September wird in der Bundesrepublik Deutschland der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) für Ausländer, die sich berechtigterweise in Deutschland aufhalten, eingeführt. Damit werden in Deutschland die Anforderungen der Europäischen Union in Bezug auf Einheitlichkeit und Fälschungssicherheit von Ausweisdokumenten erfüllt. Der elektronische Aufenthaltstitel löst den bisherigen Aufkleber in den Pässen ab und orientiert sich an dem neuen Personalausweis für deutsche Staatsangehörige. Dabei werden ein digitales Lichtbild und ein digitaler Fingerabdruck in den Aufenthaltstitel aufgenommen und in einem Chip gespeichert. Die bisherigen Aufkleber in den Pässen behalten jedoch bis zu zehn Jahre ihre Gültigkeit, je nach Laufzeit des alten Passes. Mit dem eAT besteht dann unter anderem die Möglichkeit, Online-Geschäfte zu tätigen. Er dient in diesen Fällen zur Identifizierung. Ob er diese Funktion nutzen möchte, entscheidet der Inhaber des eAT selbst. Damit Antragstellung und Aushändigung des eAT so reibungslos wie möglich ablaufen können, bittet der Bereich Integration und Aufenthaltsrecht der Stadt Iserlohn, Termine zu vereinbaren. Zuvor werden die Mitarbeiter die in Frage kommenden Personen jeweils rechtzeitig per Anschreiben darüber informieren, dass sie einen Antrag auf einen eAT stellen müssen. Der Antrag kann dann nur persönlich nach Terminvereinbarung im Rathaus gestellt werden. Gleiches gilt für das spätere Abholen des Dokumentes. Gedruckt wird der eAT von der Bundesdruckerei GmbH in Berlin. Für Rückfragen und Informationen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bereichs Integration und Aufenthaltsrecht persönlich im Rathaus II, Werner-Jacobi-Platz 12, Zimmer 001 bis 005, oder telefonisch unter 02371 / 217-1751 bis 1757 gerne zur Verfügung. Weitere Informationen zur Einführung des eAT gibt es im Internet auf der Seite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge unter www.bamf.de |
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