
Jedoch behalten alle bisherigen Aufenthaltstitel in Reisepässen und Passersatzpapieren bis längstens zum 31.08.2021 ihre Gültigkeit. Es ist daher nicht erforderlich, die zum 01. September 2011 noch gültigen Aufenthaltserlaubnisse gegen einen neuen elektronischen Aufenthaltstitel auszutauschen. Die Beantragung und die Aushändigung des eAT erfolgen bei der Ausländerbehörde. Das neue Dokument wird zentral durch die Bundesdruckerei in Berlin produziert, wodurch es zu längeren Bearbeitungszeiten kommen kann.
Der eAT wird als gesondertes Dokument im Kreditkartenformat ausgestellt und enthält elektronische Zusatzfunktionen. Auf einem Chip sind biometrische Merkmale (Lichtbild und zwei Fingerabdrücke), Nebenbestimmungen (Auflagen) und die persönlichen Daten gespeichert. Zusätzlich enthält der Chip die Möglichkeit, einen elektronischen Identitätsnachweis sowie eine qualifizierte elektronische Signatur zu nutzen.
Wie auch der neue Personalausweis dem deutschen Bürger, wird der eAT ausländischen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeiten der Online-Kommunikation mit Behörden und Verwaltungen eröffnen.
Die Nutzung der Online-Ausweisfunktionen (elektronischer Identitätsnachweis und elektronische Unterschriftsfunktion) ist freiwillig. Die durch den Gesetzgeber vorgegebenen Gebühren für den eAT fallen im Schnitt 30 bis 50 Euro höher aus als die bisherigen. Auch entfallen einige Gebührenbefreiungen, wie etwa für Familienangehörige von Deutschen.
Pressekontakt: Hochsauerlandkreis, j.uhl