Anmeldung der Schulneulinge für das nächste Schuljahr

09.09.2011 | Herten

Im Sommer gibt’s neue I-Männchen

Knapp 480 Hertener Mädchen und Jungen werden im kommenden Sommer I-Männchen. Die Anmeldungen für die schulpflichtig werdenden Kinder beginnen in diesem Jahr, aufgrund der späten Herbstferien, bereits am Montag, 10. Oktober 2011.

Auf Basis des Schulgesetzes NRW sollen – wie in den vergangenen Jahren – auch für das Schuljahr 2012/2013 die Anmeldungen der Schulanfänger frühzeitig durchgeführt werden. Hintergrund dafür ist, dass die vorgezogene Anmeldung zur Schule insgesamt mehr Raum für eine gründliche Erfassung der Lernausgangslage und eine umfassende Beratung der Eltern schafft. Somit ist noch ausreichend Zeit für spezielle Fördermöglichkeiten gegeben.

Alle Kinder, die zwischen dem 2.10.2005 und 30.09.2006 geboren wurden, werden zum 1. August 2012 schulpflichtig. Dabei wurde berücksichtigt, dass der Stichtag für die Einschulung ab dem Jahr 2012/2013, gemäß Schulrechtsänderungsgesetz, auf den 30. September festgeschrieben wird.

Die genauen Anmeldetermine wurden den Eltern der schulpflichtig werdenden Kinder in einem Anschreiben der Stadt Herten bereits mitgeteilt. Bei der Anmeldung in der Schule müssen die Geburtsurkunde des Kindes sowie das Benachrichtigungsschreiben der Stadt Herten mitgeführt werden.

Erziehungsberechtigte, die bisher keine Aufforderung zur Anmeldung erhalten haben, sollten sich telefonisch mit der Grundschule ihrer Wahl in Verbindung setzen, um einen Anmeldetermin abzustimmen. Zur Anmeldung müssen die Erziehungsberechtigten ihr Kind zwecks Vorstellung mitbringen.

Auch Kinder, bei denen aufgrund geistiger und körperlicher Behinderung besonderer Förderbedarf besteht, müssen zunächst bei der gewählten Grundschule angemeldet werden.

Kinder, die nach dem 30.09.2006 geboren wurden, können auf Antrag der Eltern schon zum Schuljahr 2012/2013 eingeschult werden, sofern sie die erforderlichen körperlichen und geistigen Vorraussetzungen besitzen sowie in ihrem Sozialverhalten ausreichend entwickelt sind (Schulfähigkeit). Die Entscheidung trifft der Schulleiter unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens und nach einem Beratungsgespräch mit den Erziehungsberechtigten.

Ansprechpartner sind die jeweiligen Schulsekretariate oder Frau Karin Dorra aus dem Verwaltungsfachbereich „ Bildung, Kultur und Sport“. Sie ist telefonisch erreichbar unter der Rufnummer (0 23 66) 30 33 71.

Pressekontakt: Anne-Kathrin Lappe, Telefon: 0 23 66 / 303 180, E-Mail: a.lappe@herten.de