20. September 2011. Für eine bundeseinheitliche Regelung bei der sogenannten „Hygiene-Ampel“ hat sich Bürgermeister Jürgen Kaiser als zuständiger Dezernent für Verbraucherschutz ausgesprochen. Eine Hygiene-Ampel an den Türen von Gaststätten soll in Zukunft anzeigen, wie diese bei Lebensmittelkontrollen abgeschnitten haben. „Es wird Zeit, dass Gäste eine deutliche Information bekommen, wie es ein Gastronomiebetrieb mit der Hygiene hält. Wichtig ist aber, dass eine bundeseinheitliche Regelung gefunden wird, weil unterschiedliche Regelungen auf Länderebene eher zum Chaos als zur Klärung des Verbraucherschutzes führen würden“, sagte Bürgermeister Kaiser, zu dessen Dezernat das Amt Verbraucherschutz und Tiergesundheit gehört. Er unterstütze daher die Position der Hessischen Ministerin für Energie, Landwirtschaft, Verbraucherschutz, Lucia Puttrich. Betriebe, die die Hygienevorschriften ernst nehmen und einwandfreie Lebensmittel anbieten, müssten sich vor der Hygiene-Ampel nicht fürchten. Betriebe, bei denen alles im buchstäblichen „Grünen Bereich“ sei, könnten damit sogar werben.
Kaiser machte gleichzeitig deutlich, dass die Einrichtung von Hygiene-Ampeln dem Verbraucherschutz diene, aber nicht zum Nulltarif angeboten werden könne. „Bund und Land sind aufgefordert, nicht nur den besseren Schutz zu fordern oder gesetzlich zu verankern, sondern auch die zusätzlichen Personalkosten zu übernehmen. Denn, so Kaiser: „Wer die Musik bestellt, muss sich auch bezahlen“.
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