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Pressemitteilung der Stadt Iserlohn vom 22.09.2011
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Lärmaktionsplanung der Stadt Iserlohn nach EU-Recht: Öffentliche Auslegung schalltechnischer Untersuchungsergebnisse - Bürgeranregungen gefragt In der heutigen Zeit steigt die Lärmbelästigung in den Städten stetig an. Die Geräuschentwicklung durch Straßen-, Schienen- und Flugverkehr sowie durch Gewerbe und Industrie - so genannter Umgebungslärm - wird zu einem Umweltproblem. Lärm trägt zur Gesundheitsgefährdung bei. Die Folgen sind Beeinträchtigung des Wohlbefindens, Konzentrations- und Schlafstörungen bis hin zu Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Die Europäische Union hat mit der EU-Umgebungslärmrichtlinie Anforderungen formuliert, um europaweit die Auswirkungen des Lärms durch Verkehr zu erfassen, ihnen vorzubeugen und sie zu mindern. Die Umsetzung dieser Richtlinie erfolgt in mehreren Abschnitten durch die Lärmaktionsplanung. Ballungsräume aber auch Kommunen wie Iserlohn mit stark frequentierten Straßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 6 Mio. Kfz/Jahr haben die gesetzliche Verpflichtung, Lärmbelastungen zu berechnen und anhand strategischer Lärmkarten darzustellen. Die Stadt Iserlohn hat gemäß der EU-Richtlinie bis Ende Juni 2007 die Lärmsituation an entsprechenden Straßen bewertet. Kartiert wurden zunächst die Autobahn A 46 sowie einige Bundes- und Landstraßen mit mehr als 6 Mio. Kfz/Jahr. Überlagerungseffekte an Straßenkreuzungen wurden nicht miteinbezogen. Dadurch bedingt ergibt sich ein ziemlich unvollständiges Bild der Kfz-Lärmquelle. Dies ist einer der Gründe dafür, warum mit der Erarbeitung von Maßnahmen zur Lämreduzierung noch abgewartet wird. In einem weiteren Schritt wird die Stadt Iserlohn jetzt bis zum 30. Juni 2012 Lärmkarten für Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Kfz/Jahr berechnen. Erst wenn auch diese Lärmkartierungen gemäß der EU-Richtlinie fertig sind, wird soweit erforderlich bis zum laut EU vorgegebenen Zeitpunkt im Juli 2013 ein Lärmaktionsplan mit einem dazugehörigen Maßnahmenpaket für die Stadt Iserlohn aufgestellt. Ein wesentlicher Aspekt bei der Lärmaktionsplanung ist die Beteiligung der Öffentlichkeit. Als erster Schritt wurden in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz am 24. Juni 2010 die Ergebnisse der Lärmkartierung sowie die vorgesehene Vorgehensweise bei der Lärmaktionsplanung vorgestellt. Zudem legt die Stadt Iserlohn die bisher erarbeiteten Ergebnisse, die Lärmkartierung und Betroffenheitsdarstellung (Bewohner in Gebäuden mit Grenzwert überschreitendem Lärm) öffentlich aus. Die Auslegung erfolgt vom 26. September bis 14. Oktober, jeweils montags bis freitags von 9.00 bis 13.00 Uhr in der Abteilung Umwelt- und Klimaschutz der Stadt Iserlohn im Rathaus II, Werner-Jacobi-Platz 12 (1. Obergeschoss, Raum 124). Ansprechpartner sind Michael Rüther, Telefon 02371 / 217-2943, und Hans-Jörg Saure, Telefon 217-2939. |
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