30. September 2011. Die Feldphase des Zensus 2011 ist jetzt abeschlossen. Diejenigen Bürger, deren Anschriften per Zufall in der Stichprobe ausgewählt wurden, sind nach Terminvereinbarung von einem ehrenamtlichen Erhebungsbeauftragten zu Hause besucht worden. Dabei hatte der Auskunftspflichtige die Wahl zwischen einer Befragung im persönlichen Gespräch oder ihm wurden bei Selbstausfüllerwunsch die Fragebögen für jedes Haushaltsmitglied persönlich übergeben. Die persönlichen Befragungen wurden im Zeitraum von Mai bis August 2011 durch die Erhebungsbeauftragten durchgeführt.
Auch wenn der ursprünglich angesetzte Befragungszeitraum aufgrund der Sommer- und Semesterferien um 4 Wochen verlängert wurde, haben die Erhebungsstellen noch nicht von allen Auskunftspflichtigen einen ausgefüllten Fragebogen erhalten. Die säumigen Bürger werden von den Erhebungsstellen mehrfach schriftlich an ihre Auskunftspflicht erinnert und über die mögliche Festsetzung eines Zwangsgeldes informiert. Dies beträgt in der 1. Stufe 300 Euro. Zwangsgelder können mehrfach und auch in zunehmenden Beträgen festgesetzt werden, wenn die Auskunftspflicht weiterhin nicht erfüllt wird.
Auch wenn das festgesetzte Zwangsgeld gezahlt wird, bleibt die Auskunftspflicht bestehen. Ein bereits festgesetztes Zwangsgeld muss auch dann gezahlt werden, wenn der Auskunftspflichtige den Fragebogen nachträglich ausfüllt und an die zuständige Erhebungsstelle übermittelt.
Die auskunftspflichtigen Bürger werden daher dringend gebeten, die Mahnschreiben der Erhebungsstellen ernst zu nehmen. Bei Fragen sollte unbedingt vor der Festsetzung eines Zwangsgeldes Kontakt zu den Mitarbeitern aufgenommen werden. Wurde der Fragebogen verlegt, senden die Mitarbeiter der Erhebungsstellen gern neue Fragebögen zu. Bei Nutzung des online-Verfahrens empfehlen wir die Sendebestätigung als Nachweis der Erfüllung der Auskunftspflicht auszudrucken und aufzubewahren. Diese kann gegebenenfalls bei Unstimmigkeiten der Erhebungsstelle vorgelegt werden.
Die Auskunftspflicht gilt erst dann als erfüllt, wenn die ordnungsgemäß ausgefüllten Fragebögen der Erhebungsstelle zugegangen sind (Paragraph 15 Abs. 3 Satz 2 Bundesstatistikgesetz). Wie bei allen öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen ist die statistische Auskunftserteilung eine Bringschuld, das heißt der Auskunftspflichtige trägt das Risiko dafür, dass zum Beispiel die Sendung auf dem Postweg verloren geht.
Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter der zuständigen Erhebungsstelle zur Verfügung. Erhebungsstelle Stadt Kassel, Frau Kranert, Telefon 05 61/7 87-20 11, Herr Henkel, Telefon 05 61/7 87-20 10, E-Mail zensus@stadt-kassel.de. Erhebungsstelle Landkreis Kassel, Frau Koch, Telefon 05 61/10 03-17 70, E-Mail zensu2011@landkreiskassel.de. Bei Fragen zur Gebäude- und Wohnungszählung steht eine kostenlose Hotline, Telefon 0800/3802100, zur Verfügung.
Hintergrund: Zensus ist lateinisch und bedeutet „Zählung, Schätzung“. Gemeint ist hier die Volkszählung, bei der ermittelt wird, wie viele Menschen in einem Land leben. Der Zensus 2011 wird europaweit durchgeführt und soll künftig alle zehn Jahre stattfinden. Die Ergebnisse des Zensus 2011 werden Basisdaten für vielfältige Analysen liefern, die wiederum Grundlage für viele Entscheidungen bei der Infrastrukturplanung sind: so ist es zum Beispiel wichtig, genau zu wissen, ob eher Kindergartenplätze, Schulen oder Altenheime benötigt werden. Dazu braucht man aktuelle und verlässliche Daten. Doch die Daten, die in Deutschland zur Verfügung stehen, sind nicht aktuell. Zur Durchführung des Zensus 2011 wurden von der Bundesregierung und der Hessischen Landesregierung die entsprechenden Gesetze verabschiedet. Aus diesen ergibt sich für die Beantwortung der Fragen eine gesetzliche Auskunftspflicht. (s. a. www.zensus2011.de)
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