Landeshauptstadt Magdeburg: PRESSEINFORMATIONEN

Magdeburg, 27. Oktober 2011

Beigeordneter Holger Platz überreichte 3000. Einbürgerungsurkunde

Zwölf neue Magdeburger begrüßt

Der Beigeordnete für Kommunales, Umwelt und allgemeine Verwaltung, Holger Platz, hat heute im Standesamt zwölf Magdeburgerinnen und Magdeburger ausländischer Herkunft als neue deutsche Staatsbürger begrüßt und die 3000. Einbürgerungsurkunde seit 1991 überreicht. Gleichzeitig hieß er die neuen Staatsangehörigen in der Landeshauptstadt herzlich willkommen!

 

„Die Gründe, Deutsche oder Deutscher zu werden, sind ebenso vielfältig wie die der Zuwanderung in die Bundesrepublik Deutschland“, so der Beigeordnete Holger Platz bei der Übergabe der Einbürgerungsurkunden. „Oftmals eröffnen sich mit der deutschen Staatsangehörigkeit neue individuelle Perspektiven. Die Möglichkeiten zur politischen Teilhabe werden ausgeweitet, man ist im Land Sachsen-Anhalt, in der Ottostadt Magdeburg angekommen, fühlt sich auch emotional eingebunden und hat hier ein neues zu Hause gefunden.“

 

Während einer Feierstunde im festlichen Ambiente des Magdeburger Standesamtes erhielten heute aus den Händen des Beigeordneten insgesamt zwölf Magdeburgerinnen und Magdeburger ihre Einbürgerungsurkunde. Sie stammen aus Vietnam, Brasilien, Kasachstan, der Ukraine, der Türkei und dem Iran. Die 3000. Einbürgerungsurkunde überreichte Holger Platz an die Vietnamesin Nguyen Mai.

 

Die ersten Einbürgerungsverfahren nach bundesdeutschem Recht fanden in Magdeburg 1991 statt. Die gesetzlichen Grundlagen waren zunächst im Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz, das im Kern auf die Regelungen aus dem Jahr 1913 zurückging, verankert. Dieses Gesetz wurde im Jahr 2000 reformiert und der Praxis anderer europäischer Staaten angepasst. 2005 trat das neue Staatsangehörigkeitsgesetz in Kraft. Es orientiert sich an den Vorgaben der Europäischen Union.

 

Voraussetzung zum Erhalt der deutschen Staatsbürgerschaft ist unter anderem, mindestens acht Jahre in Deutschland zu leben (1991 waren es noch 15 Jahre) oder drei Jahre in Deutschland zu wohnen und davon zwei Jahre mit einem deutschen Ehepartner verheiratet zu sein. Je nach Herkunftsland gibt es verschiedene Sonderregelungen. Seit 1. September 2008 müssen außerdem ausreichende deutsche Sprachkenntnisse durch Vorlage eines Zertifikats nachgewiesen und der Einbürgerungstest mit 33 Fragen erfolgreich bestanden werden. 99 Prozent aller Einbürgerungsbewerber absolvieren den Test erfolgreich.

 

Im Gegensatz zu 1991 müssen EU-Bürger heute auf ihre bisherige Staatsangehörigkeit nicht mehr verzichten.

 

 

„Unabhängig von den anspruchsvollen politischen und gesellschaftlichen Zielen zum Thema Integration bleibt der Entschluss, deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger zu werden, immer ein zutiefst persönlicher“, so der Beigeordnete Holger Platz. „Die Landeshauptstadt Magdeburg heißt ausländische Mitbürger – nicht nur im Hinblick auf die demographische Entwicklung – herzlich willkommen. Sie bereichern die Stadt und machen sie bunter.“

 

Seit 1991 haben in Magdeburg insgesamt 3.011 ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten.

 

Die traditionelle Einbürgerungsfeier des Oberbürgermeisters ist in diesem Jahr am 1. Dezember im Gesellschaftshaus.




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