Im Rahmen des Zensus 2011 erhalten rund 611 Bürger im Landkreis Leer in diesen Tagen einen kurzen Fragebogen per Post vom Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen (LSKN).
Die angeschriebenen Bürger werden gebeten, ihren Hauptwohnsitz am Zensusstichtag 9. Mai 2011 zu nennen. Ziel der Befragung zur Klärung des Wohnsitzes ist es, dass vor allem in Gemeinden unter 10.000 Einwohnern unstimmige Angaben zum Wohnsitz geklärt werden, um korrekte Einwohnerzahlen ermitteln zu können.
Beim registergestützten Zensus 2011 muss jede Person einer einzigen Gemeinde zugeordnet werden. Ist eine Person in den Melderegistern allerdings nur mit Nebenwohnsitz oder an mehreren Orten mit Hauptwohnsitz gemeldet, wird nachgefragt. In Fällen von mehreren Hauptwohnsitzen wird die Befragung nur durchgeführt, wenn sich eine der Meldeanschriften in einer Gemeinde mit weniger als 10.000 Einwohnern befindet. In Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern werden Über- und Untererfassungen auf Basis der Haushaltebefragung statistisch korrigiert. Personen, die nur mit Nebenwohnsitz gemeldet sind, erhalten in jedem Fall einen Fragebogen vom LSKN, unabhängig von der Größe der Gemeinde.
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