Stadtverwaltung und Stadtsportbund arbeiten beim Bildungs- und Teilhabepaket zusammen
Bedürftige erhalten für Vereinssport monatlich bis zu zehn Euro
Die Stadtverwaltung und der Stadtsportbund haben heute eine Vereinbarung zur Erbringung von Leistungen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes abgeschlossen. Das entsprechende Dokument unterzeichneten am Nachmittag die Leiterin des Sozial- und Wohnungsamtes Simone Borris und der Vorsitzende des Stadtsportbundes Rainer Voigt. Auf Basis der Vereinbarung kann der Stadtsportbund für Magdeburger Sportvereine künftig die Mitgliedsbeiträge von Bedürftigen abrechnen.
„Das Bildungs- und Teilhabepaket ermöglicht Kindern und Jugendlichen aus bedürftigen Familien unter anderem die Erstattung der Mitgliedsbeiträge im Sportverein von monatlich maximal zehn Euro“, so die Leiterin des Sozial- und Wohnungsamtes Simone Borris. „Mit der heute abgeschlossenen Vereinbarung schaffen wir die Voraussetzungen für eine zentrale Abrechnung aller Magdeburger Sportvereine über den Stadtsportbund.“
Seit dem 30. März sind die gesetzlichen Regelungen zur Einführung des „Bildungs- und Teilhabepakets“ in Kraft – und zwar rückwirkend zum 1. Januar 2011. Damit können bedürftige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zusätzliche Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft erhalten.
Das von der Bundesregierung den Landkreisen und kreisfreien Städten als Leistungsträger übertragene Förderangebot steht für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bereit, die in Bedarfsgemeinschaften nach „Hartz IV“ leben oder die einen Anspruch auf Wohngeld, Kinderzuschlag, Grundsicherung oder Sozialhilfe haben. Für Kinder in Bedarfsgemeinschaften nach „Hartz IV“ ist das Jobcenter der Landeshauptstadt Magdeburg zuständig, für alle anderen ist das Sozial- und Wohnungsamt der Landeshauptstadt Magdeburg Ansprechpartner.
Bis Ende September wurden in Magdeburg im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes Leistungen im Wert von 960.000 Euro erbracht. Die Zahl der beantragen Einzellleistungen bei der Stadtverwaltung und dem Jobcenter lag bei insgesamt 15.296. Darunter sind zum Beispiel 5.489 Anträge für Zuschüsse beim Schulessen, 4.092 für Leistungen zum Schulbedarf und 3.287 für Zuschüsse bei Schulausflügen.
Das Bildungs- und Teilhabepaket beinhaltet folgende Leistungen:
Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten: Für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, können die von dieser Einrichtung in Rechnung gestellten Kosten für eintägige Ausflüge und für mehrtägige Klassenfahrten übernommen werden.
Schulbedarf: Schülerinnen und Schüler erhalten für die Schulausstattung jeweils zum 1. August 70 Euro und zum 1. Februar 30 Euro. Der Kauf von Schulranzen, Sportzeug sowie Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien (z.B. Füller, Malstifte, Taschenrechner, Hefte) soll dadurch erleichtert werden.
Schülerbeförderungskosten: Schülerinnen und Schüler, welche die nächstgelegene Schule besuchen und diese nicht zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichen können, erhalten einen Zuschuss zu ihren Schülerbeförderungskosten, wenn die Kosten nicht von anderer Seite übernommen werden.
Lernförderung: Kinder benötigen manchmal Unterstützung, um die Lernziele in der Schule zu erreichen. Wenn die schulischen Angebote nicht ausreichen, um die bestehenden Lerndefizite zu beheben und so das Klassenziel zu erreichen, kann eine ergänzende, angemessene Lernförderung gewährt werden.
Zuschuss zum Mittagessen: Wenn Schulen und Kindertageseinrichtungen ein gemeinsames Mittagessen anbieten, können Schülerinnen und Schüler sowie Kinder, die eine Kindertageseinrichtung (z.B. Krippe, Kindergarten, Hort, Tagespflege, Tagesmütter) besuchen, einen Zuschuss zum Mittagessen bekommen, um die höheren Kosten auszugleichen.
Förderung der Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben: Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten ein Budget von bis 10 Euro monatlich für Vereins-, Kultur- oder Ferienangebote, um z.B. beim Musikunterricht, beim Sport, bei Spiel und Geselligkeit oder bei Freizeiten mitmachen zu können.
Die Leistungen werden, mit Ausnahme des Schulbedarfes und der Kosten für die Schülerbeförderung, nicht als Geldleistung erbracht. Es wird eine Kostenübernahmeerklärung ausgestellt. Die Leistungen werden vom Sozial- und Wohnungsamt bzw. vom Jobcenter dann direkt mit dem jeweiligen Leistungsanbieter (z.B. der Musikschule) abgerechnet.
Die Landeshauptstadt bietet ausführliche Informationen über die einzelnen Leistungen für Bildung und Teilhabe in Form von Flyern und Merkblättern. Diese sind im Sozial- und Wohnungsamt, im Jobcenter und in den Bürgerbüros sowie im Internet unter www.magdeburg.de und www.jobcenter-landeshauptstadt-magdeburg.de erhältlich.
|