Wohnpark Backumer Tal: Einladung zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung
09.11.2011 | Herten
Städtebauliches Konzept wird vorgestellt
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 148 „Wohnpark Backumer Tal“, zweite Änderung: „Nördlicher Bereich“, lädt die Stadt Herten interessierte Bürgerinnen und Bürger zu einem Informationsabend am Donnerstag, 10. November, um 19 Uhr ins Gemeindezentrum Ackerstraße, Ackerstraße 1, ein. Auf der bisher brachliegenden Fläche zwischen Westerholter Straße, Erholungsgebiet Backumer Tal, Malvenplatz und westlich der Bebauung „Am Knie“ wird eine neue Wohnsiedlung geplant.
Mit einem kurzen Einführungsvortrag informieren die Verantwortlichen über die aktuellen Planungen. Anschließend stehen sie für individuelle Fragen und Anregungen zur Verfügung.
Hintergrund: Laut städtebaulichem Konzept sollen Gebäuden für ca. 100 Wohneinheiten errichtet werden. Geplant sind in erster Linie Eigenheime in Form von freistehenden Einzelhäusern und Doppelhäusern. An städtebaulich markanten Stellen, wie den Zugängen zum Siedlungsbereich (Westerholter Straße und Dr.-Klausener-Weg) und dem Siedlungsmittelpunkt, sollen exklusive Stadtvillen gebaut werden.
Die Erschließung des Plangebietes entspricht weitgehend der ursprünglichen Planungskonzeption: Die äußere Erschließung erfolgt mit dem Anschluss an die Westerholter Straße und über den Dr.-Klausener-Weg an die Feldstraße. Im Innern des nördlichen Siedlungsbereichs ist eine Schleifenerschließung vorgesehen, von der Wohnwege abzweigen. Die dort bereits vorhandene Baustraße kann aufgegriffen und ausgebaut, die bestehende Schmutzwasserkanalisation genutzt werden.
Im Unterschied zur ursprünglichen Planung werden jedem Wohngebäude Stellplätze bzw. Garagen direkt zugeordnet. Das Thema „autofreie Siedlung“ wird für diesen Siedlungsteil aufgegeben.
Das Grundkonzept der „Grünvernetzung“ mit Anschluss an das Naherholungsgebiet Backumer Tal wird beibehalten. Die Niederschlagentwässerung erfolgt weiterhin über Gräben und Mulden in Richtung Backumer Tal.
Mit der zweiten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 148 sollen nun die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Vorhaben geschaffen werden.
Nach den Richtlinien der frühzeitigen Beteiligung der Bürger in der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ist eine öffentliche Diskussion über die städtebaulichen Planungen vorgesehen.
Adresse:
Gemeindezentrum Ackerstraße
Ackerstraße 1
45701 Herten-Langenbochum
Pressekontakt: Pressestelle, Nele Däubler (Pressesprecherin), Tel: 02366/303-357, Mail: n.daeubler@herten.de