Neue Minijob-Broschüre
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11. November 2011
Hochsauerlandkreis.
Wann ist mein Job ein Minijob? Welche Rechte und Pflichten haben Beschäftigte? Wie sieht es aus mit Erholungsurlaub, Lohnfortzahlung, Versicherungsschutz bei einem Arbeitsunfall, Riester-Förderung? Was passiert, wenn der Betrieb insolvent ist? Über diese und viele andere Fragen informiert umfassend die neuaufgelegte Broschüre „Der Minijob – Da ist mehr für Sie drin!“. Ergänzt werden die Informationen durch ein Verzeichnis hilfreicher Adressen und einen Muster-Arbeitsvertrag. Die Broschüre wurde herausgegeben von den Gleichstellungsbeauftragten im Hochsauerlandkreis und ist ab sofort dort sowie bei der Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt der Agentur für Arbeit erhältlich.
Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgendes Medium anbieten:
Minijob-Broschüre
Stellten die neue Minijob-Broschüre vor (v.l.n.r.): die Gleichstellungsbeauftragten Andrea Busch, Stadt Olsberg, Monika Kreutzmann, Gemeinde Bestwig, Karin Schüttler-Schmies, Hochsauerlandkreis, Angela Hundt, Stadt Marsberg, Edeltraud Walter, Stadt Sundern und Brunhilde Henne, Stadt Brilon. Auf dem Foto fehlen: Birgit Ante, Stadt Winterberg, Gisela Bartsch, Stadt Meschede, Carmen Oberstadt, Stadt Schmallenberg, und Ulrike Quante, Stadt Arnsberg. / Foto: Pressestelle HSK
Minijob-Broschüre
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