Ratte ist nicht gleich Ratte
21.11.2011 | Herten
Wer ist für die Bekämpfung zuständig?
Vielen Hertenern ist es schon passiert: Man sieht eine Ratte und greift sofort zum Telefon. Doch wer ist eigentlich für die lästigen Nagetiere zuständig? Der ZBH? Das Ordnungsamt? Gar nicht so einfach, denn Ratte ist nicht gleich Ratte.
Wird das Tier auf einem privaten Grundstück gesichtet, ist der Eigentümer für die Schädlingsbekämpfung zuständig. Kommt der Eigentümer seiner Verpflichtung nicht oder nur unzureichend nach, kann das städtische Ordnungsamt eingeschaltet werden. Von dieser Stelle können dann weitere Maßnahmen ergriffen werden.
Anders verhält es sich bei den sogenannten „Kanalratten“. In diesem Fall ist das Team Entwässerung des städtischen Tiefbaus der richtige Ansprechpartner für die Bekämpfung.
Ratten, die sich auf städtischen Grundstücken, wie zum Beispiel in Grünanlagen oder auf Spielplätzen tummeln, fallen in die Zuständigkeit des Bereichs Grün des ZBH.
In den verschiedenen Bereichen sind folgende Ansprechpartner für Sie da:
Ordnungsamt: Armin Janz, Telefon: (0 23 66) 30 34 47
Tiefbau: Ulrike Heße, Telefon: (0 23 66) 30 36 34
ZBH Grün: Michael Schmid, Telefon: (0 23 66) 30 31 52
Pressekontakt: Pressestelle, Nele Däubler (Pressesprecherin), Tel: 02366/303-357, Mail: n.daeubler@herten.de



