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Presseinformation

02. Dezember 2011
Neuer Zeitplan für den Ausbau des Dortmund-Ems-Kanals
Schleusen in Rheine-Rodde und Hörstel-Bevergern ab 2025 für Großmotorgüterschiffe befahrbar

Kreis Steinfurt. Der Ausbau des Dortmund-Ems-Kanals ist eine wichtige Infrastrukturmaßnahme für die Region. Im Jahr 2007 hatten die Kreise Steinfurt und Ostfriesland sowie die IHK Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim und der IHK für Ostfriesland und Papenburg unter Leitung des Landkreises Emsland mit dem Bund einen Vertrag geschlossen, die fünf Schleusen in Gleesen, Hesselte, Venhaus, Rheine-Rodde und Hörstel-Bevergern zu ersetzen – und zwar durch drei, die auch für Großmotorgüterschiffe tauglich sind.

Im Laufe der weiteren Planungen zeigte sich, dass bei dieser Lösung mit nachteiligen Auswirkungen auf das Grundwasser zu rechnen ist. Um dies zu vermeiden, werden nun alle fünf Schleusen mit zukunftsfähigen Abmessungen neugebaut. Dies wirkt sich auf den Bauverlauf und die Kosten aus.

Vertreter der Region, die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung und das Bundesverkehrsministerium haben deshalb nun gemeinsam einen neuen Zeitplan vereinbart. Dieser sieht den zeitnahen Baubeginn der Schleusen in Gleesen, Hesselte und Rodde mit Inbetriebnahmen in 2018, 2019 und 2020 vor. Die Inbetriebnahmen der Schleusen Venhaus und Bevergern folgen, so dass sich die Verkehrsfreigabe für den durchgehenden Verkehr von Großmotorgüterschiffen auf das Jahr 2025 verschiebt – vorausgesetzt, dass die erforderlichen Haushaltsmittel zeitgerecht zur Verfügung gestellt werden.

Durch die geänderte Situation kann das Bauvolumen von ursprünglich 165 Millionen Euro nicht mehr eingehalten werden. Trotz der Mehrkosten hält der Bund am Ausbau des Dortmund-Ems-Kanals in dem neu abgestimmten Zeitraum fest. Dies erklärte der zuständige Parlamentarische Staatssekretär im Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Enak Ferlemann, gegenüber den Vertragspartnern aus der Region.




Herausgeber:
Kreis Steinfurt, Stabsstelle Landrat; Pressesprecherin: Kirsten Weßling; Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt
Telefon: 02551-692160, Telefax: 02551-692100; www.kreis-steinfurt.de, kirsten.wessling@kreis-steinfurt.de