Kreis Steinfurt. Die Regelbedarfe in den Bereichen SGB II (Arbeitslosengeld und Sozialgeld) und SGB XII (Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) werden zum 1. Januar 2012 angepasst.
Der monatliche Regelbedarf für Alleinstehende und Alleinerziehende beträgt zukünftig 374 Euro (bisher: 364 Euro), für volljährige Partner innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft werden jeweils 337 Euro (bisher: 328) anerkannt. Kinder bis 5 Jahre erhalten zukünftig 219 Euro (bisher 215 Euro), der Regelbedarf für Kinder von sechs bis dreizehn Jahren (251 Euro) bleibt aufgrund bestehender Übergangsregelungen ebenso wie der Regelbedarf für Jugendliche von 14 – 17 Jahren (287 Euro) unverändert. Der Regelbedarf für leistungsberechtigte Personen im Alter von 18 bis 24 Jahren, die im Haushalt der Eltern leben, beträgt zukünftig 299 Euro statt zuvor 291 Euro.
Das Jobcenter Kreis Steinfurt und das Sozialamt des Kreises Steinfurt weisen darauf hin, dass ein gesonderter Antrag auf Auszahlung der höheren Regelbedarfe nicht erforderlich ist. Bei laufenden Bewilligungen werden die Auszahlungsbeträge zum 1. Januar 2012 automatisch angepasst.
Pressekontakt: Silke Wesselmann, Tel.: 0 25 51/69-2167.