Pressemeldungen der Stadt Norden

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Norden, 07. Dezember 2011

1. Nikolauslauf in Norden
Verkehrsbeschränkungen am 09. und 10.12.

Die Stadt Norden hat auf Antrag des Veranstalters zur Durchführung des 1. Nikolauslaufes in Norden für Samstag, d. 10.12.2011 von 09:30 Uhr bis ca. 12:45 Uhr (Abweichungen, s. u.) folgende Maßnahmen angeordnet:

Folgende Straßen/Plätze werden gesperrt:

  1. Kleine Mühlenstraße
  2. Brückstraße  

 

In folgenden Straßen wird eine Einbahnregelung vorgenommen:

  1. Klosterstraße --> Einbahnstraßenverkehr in südlicher Richtung im gesamten Straßenverlauf
  2. Schulstraße --> zwischen Am Zingel und den Berufsbildenden Schulen; von der Einmündung des östlichen Teils der Schulstraße bis Am Zingel wird ein Einbahnstraßenverkehr zugelassen
  3. Osterstraße (K 242) --> Teilstück zwischen Im Horst und der katholischen Kirche; von der Einmündung Im Horst bis zur Einmündung Große Hinterlohne (bei der kath. Kirche) wird ein Einbahnstraßenverkehr zugelassen.

 

Zusätzlich gelten folgende weitere verkehrsregelnde und – lenkende Maßnahmen:

  1. In den Straßen Uffenstraße + Am Markt (Ostseite) steht lediglich die westliche Fahrspur für den Verkehr zur Verfügung. Die Trennung der Fahrspuren erfolgt nach dem WBZ - Parkplatz.
  2. In der Straße Im Horst (zwischen Osterstraße und Heerstraße) steht für die Dauer der Veranstaltung der westlich der Straße verlaufende Fuß- und Radweg für den Allgemeinverkehr nicht zur Verfügung (Laufstrecke). Es ist der gegenüberliegende Fuß- und Radweg zu benutzen.
  3. Die Haltestelle für Linienbusse in der Klosterstraße kann für die Dauer der Veranstaltung nicht angefahren werden. Bis ca. 13:00 Uhr am Veranstaltungstag wird diese Haltestelle an die Straße „Am Markt“ (Nordseite) verlegt. Hier wird bereits ab Freitag, d. 09.12.2011, 08:00 Uhr ein Haltverbot eingerichtet.
  4. Wenn erforderlich können weitere für die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs notwendige Maßnahmen jederzeit, insbesondere auch mündlich, angeordnet werden.


Besondere Hinweise:

In Streckenabschnitten mit Einbahnverkehr ist das „Halten“ verboten. Die Beschilderung hierfür erfolgt bereits ab Freitag, d. 09.12.2011, 08:00 Uhr.
Innerhalb der Laufstrecke dürfen keine Fahrzeuge im öffentlichen Straßenraum abgestellt werden; es gilt generelles Haltverbot! Fahrzeugbewegungen innerhalb der Laufstrecke sind zur Veranstaltung nicht möglich! Dieses gilt auch für im Veranstaltungsbereich gelegene Parkplätze!

Alle Verkehrsteilnehmer, insbesondere sämtliche Anlieger des Veranstaltungsbereiches, werden gebeten, sich rechtzeitig auf die Verkehrsbeschränkungen einzustellen.

Auf die Verkehrsbeschränkungen wird hiermit hingewiesen.                   

Stadt Norden, Die Bürgermeisterin



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Herausgeber:
Stadt Norden
Am Markt 15
26506 Norden
Tel. 04931/923-0
Fax 04931/923-456


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