08. Dezember 2011

Hunde an die Leine

Anleinpflicht für Hunde in Naturschutzgebieten

Kreis Viersen

Immer häufiger beschweren sich Landschaftswächter, Förster und Jäger über freilaufende Hunde in Naturschutzgebieten. Die Untere Landschaftsbehörde des Kreises Viersen weist daher darauf hin, dass es verboten ist, Hunde unangeleint mit sich zu führen.  „Die Anleinpflicht gilt das ganze Jahr“, sagt Reinhard Bräutigam, Landschaftsplaner beim Kreis Viersen. Hundebesitzer, die dieses Verbot missachten, können mit einem Bußgeld geahndet werden. Natürlich möchten Hunde – ihrem Bewegungsdrang folgend – unangeleint herumtollen. „Doch das darf nicht zum Nachteil wild lebender Tiere geschehen“, so Bräutigam.

Die Naturschutzgebiete „Elmpter Schwalmbruch“, „Lüsekamp und Boschbeektal“, „Brachter Wald“ (Depot), „Heidemoore“ und die Naturschutzgebiete entlang der Niers sind attraktiv für die Naherholung. Um den Erholungssuchenden die Schönheit zu erschließen, wurden in den grenznahen Gebieten Naturerlebniswege angelegt. Die Wege dürfen nicht verlassen werden. Das gilt auch für die  Vierbeiner.

„Vielen Hundebesitzern scheint es jedoch an dem notwendigen Maß an Einsicht und Naturverständnis zu mangeln“, sagt Bräutigam. Nicht nur in der Brutzeit stören freilaufende Hunde wild lebende Tiere, sondern auch im Winter. Gerade dann herrscht Nahrungsmangel, so dass die Tiere ihren Stoffwechsel herunterfahren. Müssen sie vor einem stöbernden Hund flüchten, so ist ihr Energieverbrauch enorm. „Häufige Störungen führen zu Erschöpfung und können sogar den Tod der Tiere verursachen“, schildert Bräutigam.

Die Landschaftsbehörde appelliert an  Hundebesitzer, die Anleinpflicht in den Schutzgebieten einzuhalten. Zwar dienen die Naturschutzgebiete auch der Erholung des Menschen, an erster Stelle steht jedoch der Schutz bedrohter Tier- und Pflanzenarten.

Naturschutzgebiete

Naturschutzgebiete sind festgesetzte Gebiete. Sie dienen der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensstätten, Biotopen oder Lebensgemeinschaften wild lebender Tier- und Pflanzenarten. Alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Gebietes oder seiner Bestandteile führen können, sind verboten. Knapp ein Zehntel des Kreisgebietes ist als Naturschutzgebiet ausgewiesen.


Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgendes Medium anbieten:

Hunde an die Leine

So ist es richtig: Hunde müssen im Wald an die Leine. Foto: Regina Kaute/pixelio/Abdruck honorarfrei

Herausgeber:

Kreis Viersen - Der Landrat
Axel Küppers
Pressesprecher
Rathausmarkt 3
41747 Viersen
Tel. 02162 / 39-1024
Fax 02162 / 39-1026
pressestelle@kreis-viersen.de
www.kreis-viersen.de

Diese Pressestelle ist Mitglied bei presse-service.de [www.presse-service.de]. Dort können Sie Mitteilungen weiterer Pressestellen recherchieren und per E-Mail abonnieren.