16. Dezember 2011
Nettetal
Recherchen des Kreises Viersen im Nettetaler Stadtteil Schaag haben Hinweise auf eine großflächige Verunreinigung des Grundwassers im Bereich Happelter mit leichtflüchtigen chlorierten Kohlenwasserstoffen (LCKW) erbracht. Die öffentliche Trinkwasserversorgung ist davon aber nicht betroffen. Brunnenwasser könnte aber belastet sein.
Dass es im Bereich Schaag/Kindt/Happelter Grundwasserbelastungen durch Lösungs- bzw. Reinigungsmittel im Erdreich und Grundwasser gibt, ist der unteren Wasserbehörde des Kreises seit längerem bekannt. Das Problem für die Behörde: Aufgrund ihrer Reaktionsträgheit sind im Untergrund kaum Abbaumechanismen wirksam, so dass LCKW auch noch Jahrzehnte nach ihrer Verwendung in der Umwelt nachgewiesen werden können.
Nachdem der Kreis die Grundwasserströme ausgewertet hat, fällt der Verdacht auf die Herkunft der Kontamination auf ein Betriebsgrundstück im Außenbereich südlich von Kindt im Bereich Happelter. Mittels hydrochemischer Isotopen-Untersuchungen von Wasserproben konnte ein Zusammenhang der Verunreinigungen mit dem Wasser aus dem Betriebsbrunnen auf dem gewerblich genutzten Grundstück hergestellt werden. Nachforschungen der unteren Wasserbehörde ergaben, dass auf dem Betriebsgrundstück etwa 20 Jahre lang bis 1982 in großem Maßstab Lösungsmittel zum Entfetten von tierischen Überresten eingesetzt worden sind.
Auf dem Betriebsgelände ist das Grundwasser mit ca. 5500 Mykrogramm LCKW pro Liter belastet. Zum Vergleich: Beim Trinkwasser liegt die gesetzlich zulässige Grenze bei 10 Mykrogramm. Auch oberhalb des Grundwassers wurden im Boden des Betriebsgrundstücks beträchtliche Schadstoffmengen festgestellt.
Die Untere Wasserbehörde hat den Grundstückseigentümer aufgefordert, auf seinem Grund Nachforschungen anzustellen und Analysen durchzuführen. Inzwischen wurden einvernehmlich weitere Schritte vereinbart. Die Kosten hierfür trägt laut Kreis der Grundstückseigentümer.
Die Untersuchung steht erst am Anfang. Eine vollständige Beschreibung des Schadensumfangs ist Ziel der nächsten Schritte. Es ist aber davon auszugehen, dass mit LCKW belastetes Grundwasser nach Norden Richtung Kindt/Schaag fließt.
Wenn dort aus Brunnen Grundwasser entnommen wird, kann dieses Wasser belastet sein. Deshalb sollte es aus Vorsorge nicht für den menschlichen Gebrauch genutzt werden. Es sollte nicht im Spielbereich von Kindern, zum Befüllen von Plansch- und Schwimmbecken sowie für Gartenduschen genutzt werden. Auch sollte man damit kein Obst oder Gemüse waschen. Insbesondere bei sensiblen Personen kann es bei der Einwirkung auf die Haut oder die Schleimhäute zu Reizungen kommen.
Wasserwirtschaftliche Fragen beantwortet Ruth Dickmanns (Telefon 02162/391275) von der unteren Bodenschutz- und Wasserbehörde des Kreises Viersen. Bei gesundheitlichen Fragen steht das Gesundheitsamt des Kreises Viersen vormittags unter den Telefonnummern 02162/39145-4 und -5 zur Verfügung.
Herausgeber:
Kreis Viersen - Der Landrat
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