„Erfolgsmodell nicht infrage stellen“ - OB Hilgen fordert Erhalt des VW-Gesetzes

16. Dezember 2011. Als „nicht nachvollziehbar und unverständlich“ hat Kassels Oberbürgermeister Bertram Hilgen den erneuten Vorstoß der EU-Kommission bezeichnet, vor dem Europäischen Gerichtshof gegen das VW-Gesetz zu klagen. Hilgen kritisierte im städtischen Pressedienst, die EU-Kommission stelle zum wiederholten Male die Kapitalverkehrsfreiheit über die Arbeitnehmerinteressen. „Das VW-Gesetz hat im Zusammenspiel mit den Regelungen einer erweiterten Mitbestimmung maßgeblich zum wirtschaftlichen Erfolg des Konzerns und zur Sicherung der Standorte und Arbeitsplätze gerade auch in der zurückliegenden Wirtschaftskrise beigetragen – und den Einstieg potentieller Investoren nicht verhindert, wie das Beispiel Katar gezeigt hat.“

Aus seiner Sicht gebe es keinen Grund, so OB Hilgen weiter, dieses Erfolgsmodell infrage zu stellen. Mit der Neuregelung des VW-Gesetzes seien die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes aus dem Jahr 2007 erfüllt worden. „Ich teile die Kritik des Vorstandes, des Betriebsrates und der Beschäftigten von VW sowie von IG Metall und aus allen politischen Lagern an dem erneuten Vorstoß der EU-Kommission“, erklärte der Kasseler OB.

In Briefen an die hessischen Europaabgeordneten habe er darum jetzt um Unterstützung für das berechtigte Anliegen der Beschäftigten am VW-Standort Kassel in Baunatal sowie von über einer halben Million Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern an den weltweiten Standorten gebeten, teilte Hilgen anschließend mit.

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