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E-Zigaretten: Gesundheitsamt warnt vor leichtfertigem Umgang

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21. Dezember 2011
E-Zigaretten: Gesundheitsamt warnt vor leichtfertigem Umgang
Keine „gesunde“ Alternative – Sorgsamen Umgang mit Nicotin-Lösungen beachten
Hochsauerlandkreis.

Das Gesundheitsamt des Hochsauerlandkreises warnt vor dem leichtfertigen Umgang mit E-Zigaretten. Im Zusammenhang mit der Anwendung von E-Zigaretten ist es im Kreis Soest bei zwei Erwachsenen zu Vergiftungen gekommen, die notärztlich behandelt werden mussten.

Das Gesundheitsamt des Hochsauerlandkreises nimmt diese bedauerlichen Vergiftungsfälle zum Anlass, auf die mit der Verwendung von E-Zigaretten verbundenen Gefahren hinzuweisen.

Diese Produkte stellen keine unbedenkliche Alternative zur herkömmlichen Zigarette im Sinne eines „gesünderen Rauchens“ dar. Deshalb sind E-Zigaretten auch keine „gesunde“ Alternative während Schwangerschaft und Stillzeit. E-Zigaretten sollten auf keinen Fall angewendet werden von Nichtrauchern, Jugendlichen und Heranwachsenden unter 18 Jahren oder von Kindern, nach kurz zurückliegendem Herzinfarkt, bei Herz- und Kreislauferkrankungen sowie Bluthochdruck oder Diabetes.

Unabhängig davon bestehen für Konsumenten ernstzunehmende Gesundheitsrisiken durch den „Genuss“ von E-Zigaretten, die ähnlich wie Zigaretten aussehen und mit einem Verdampfer, einer Batterie, einem Mundstück und austauschbaren Kapseln bzw. Patronen aus-gestattet sind.

Vor diesem Hintergrund rät das Gesundheitsamt des Hochsauerlandkreises auch zu einem besonders sorgsamen Umgang mit Nicotin-Lösungen für E-Zigaretten und mit E-Zigaretten, die mit Nicotin-Lösungen gefüllt sind. Die Nicotin-Lösungen unterschiedlicher Konzentrationen sind in der Regel mit Duft- und Aromastoffen versehen. Sie werden in den E-Zigaretten verdampft und können wie Zigarettenrauch inhaliert werden.

Folgendes ist zu beachten:

1. Nicotin-Lösungen für E-Zigaretten und E-Zigaretten dürfen auf keinen Fall in die Hände von Kindern gelangen. Es besteht die Gefahr von schweren, unter Umständen tödlichen Vergiftungen. 2. Hautkontakt mit Nicotin-Lösungen muss unbedingt vermieden werden. Nicotin kann durch die intakte Haut in den Körper aufgenommen werden. Gelangt Nicotin-Lösung auf die Haut oder auf Schleimhäute, müssen Haut oder Schleimhäute mit reichlich fließendem Wasser gereinigt werden. 3. Bei der Anwendung einer elektrischen (E-) Zigarette tritt die Nicotinwirkung später ein als nach dem „Genuss“ einer Zigarette. Konsumenten sollten den Eintritt der gewünschten Wirkung abwarten und auf keinen Fall mehr Züge als vom Hersteller empfohlen inhalieren. Bei Überdosierung besteht die Gefahr schwerer Vergiftungen.

Pressekontakt: Hochsauerlandkreis, j.uhl


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