Aktuelles

Nachrichten

[Alle Meldungen]
[Medienarchiv]
[E-Mail-Abo]
[Druckansicht]
[zurück]

Leverkusen, 22. Dezember 2011

Rechtmäßigkeit der Grundsteuer

Der Medienberichterstattung der letzten Tage – insbesondere der ZDF Sendung WISO – war zu entnehmen, dass sich derzeit das Bundesverfassungsgericht mit der Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer beschäftigt.

 

Gegenstand des laufenden Verfahrens ist die Klärung der Bemessungsgrundlage und nicht die Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer.

 

Der Einheitswert wird durch das Finanzamt festgesetzt und bildet mit dem Grundsteuermessbescheid die Grundlage, auf der die Gemeinde die Grundsteuer erhebt.

 

Ein gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde gerichteter Rechtsbehelf muss daher als unzulässig beschieden werden, sofern sich die Begründung auf die Höhe des Einheitswertes bezieht.

Diese Festsetzung des Finanzamtes ist für die Gemeinden kraft Gesetzes bindend.

 

 



Pressekontakt: Stadt Leverkusen, Michael Wilde
[Zurück]

Stadt Leverkusen - Pressestelle, Friedrich-Ebert-Platz 1, 51373 Leverkusen, Telefon: (0214) 406-8861 - Telefax: (0214) 406-8862 Mail: presse@stadt.leverkusen.de

Die Pressestelle "Stadt Leverkusen" ist Mitglied bei presse-service.de [http://www.presse-service.de/]. Dort können Sie Mitteilungen weiterer Pressestellen recherchieren und per E-Mail abonnieren. presse-service.de