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Magdeburg, 02. Januar 2012
Mängel wurden sofort beseitigt, Verstöße werden geahndet
Lagerung und Verkauf pyrotechnischer Erzeugnisse kontrolliert

Ottostadt Magdeburg.

 

Am 29. und 30. Dezember 2011 führte der Stadtordnungsdienst die jährlich wiederkehrenden Kontrollen zur Lagerung und zum Verkauf  pyrotechnischer Erzeugnisse im Einzelhandel durch. Die meisten Mängel konnten sofort beseitigt werden. Gegen verschiedene Anbieter werden Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.

 

Der erlaubte Verkauf pyrotechnischer Erzeugnisse an den Verbraucher begann am 29. Dez. In den Einzelhandelsgeschäften müssen für den Verkauf gesetzliche Vorschriften eingehalten werden, z.B. dürfen in den Verkaufsräumen nur pyrotechnische Erzeugnisse mit insgesamt max. 70 kg Nettoexplosivstoffmasse  bereit gehalten werden. Sie setzt sich aus der Menge an Schwarzpulver und allen anderen pyrotechnischen Effekten zusammen. Die Stoffe, die die pyrotechnischen Effekte ausmachen, erzeugen Farben, Glitzer und Glimmer. Die Abgabe der Pyrotechnik an den Kunden muss unter Aufsicht des Verkaufs- bzw. Kassierpersonals erfolgen. Des Weiteren müssen geeignete Feuerlöscher vorhanden sein und der Abstand zu leicht entzündlichen Materialien ist einzuhalten.

 

An den Kontrolltagen wurden durch den Stadtordnungsdienst 13 Geschäfte auf die einzuhaltenden Normen überprüft. In den meisten Geschäften wurden die entsprechenden Vorkehrungen getroffen. Größtenteils wurden Mängel festgestellt, die sofort behoben werden konnten – wie fehlende Feuerlöscher in der Nähe der Verkaufsfläche oder zu geringe Abstände zu entflammbaren Gegenständen.

 

Im Zuge der Kontrolle galt es auch zu prüfen, ob die Lagerung der Feuerwerkskörper in Räumen erfolgte, die den vorgeschriebenen Anforderungen nach dem Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz)  entsprachen. In zwei Betriebsstätten mussten die Kontrollbeamten Anordnungen treffen, die das Umlagern der pyrotechnischen Erzeugnisse in geeignete Räume betrafen. In einem Sonderpostenmarkt wurden diverse Verstöße festgestellt. Dort wurden nicht geeignete Lager genutzt, im Verkaufsraum wurde die erlaubte Menge erheblich überschritten, Lagerräume waren offen. Ein Großteil der Produkte wurde zudem in einem Container gelagert, der nicht - wie gesetzlich vorgeschrieben - bei der zuständigen Behörde angezeigt war. Der Großcontainer stand zu nah am Gebäude und ein Umsetzen war nicht möglich, so dass selbst das Hinzuziehen eines Brandschutzinspektors die Nutzung des Containers nicht legalisieren konnte.

 

In einem weiteren Geschäft wurde am 30. Dez. ein erheblicher Verstoß festgestellt. In diesem Geschäft war bereits 2010 ein erheblicher - wenn auch anderer - Verstoß festgestellt worden. Die Lagermengen waren hier deutlich überschritten, auch waren Kartons mit Feuerwerkskörpern unerlaubt in einem Durchgangsflur abgestellt.

 

Gegen die Gewerbetreibenden werden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Verstöße gegen die gesetzlichen Vorschriften des Sprengstoffgesetzes können mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden.



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Stadt Magdeburg
Frau Dr. Cornelia Poenicke
Büro des Oberbürgermeisters
Teamleiter Öffentlichkeitsarbeit und Bürgeranliegen, Pressesprecherin
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