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Versendung der Abgabenbescheide 2012 für Haus- und Grundbesitzer

Die Stadt Borken informiert: Entgegen ZDF-„WISO“-Bericht ist kein Widerspruch bei der Stadt möglich!

05. Januar 2012. Ab Freitag, dem 06. Januar 2012 werden den Haus- und Grundbesitzern in Borken die jährlichen Abgabenbescheide zugeschickt. Aufgrund vieler Schreiben und Anfragen in Bezug auf die Festsetzung der Grundsteuer bei der Stadt Borken, weist die Stadt Borken auf Folgendes hin:

Gegen den Grundsteuerbescheid ist ein Widerspruch bzw. Einspruch nicht möglich. Auch wenn in der ZDF-Sendung „WISO“ angeregt wurde, Widerspruch bei der Stadt und Einspruch beim Finanzamt einzulegen, gilt dies nicht für Nordrhein-Westfalen (NRW), da in NRW seit 2007 das Widerspruchsverfahren abgeschafft wurde. Den Grundbesitzern bleibt der Antrag auf Aufhebung des Einheitswertes der Grundsteuer beim zuständigen Finanzamt, wie es auch im Artikel der Borkener Zeitung „Grundsteuer kann gespart werden“ vom 24. Dezember 2011 richtig dargestellt wurde.

Gegen den jetzt erteilten Bescheid der Stadt Borken bleibt den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern nur die Möglichkeit der Klage, wie es auf der Rückseite des Bescheides auch dargestellt wird.


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Stadt Borken
Büro des Bürgermeisters
- Pressestelle -
Im Piepershagen 17
46325 Borken

Ansprechpartner:
Markus Lask
Leiter Büro des Bürgermeisters
Telefon: 02861/939-103
Telefax: 02861/939-253
E-Mail: pressestelle(at)borken.de

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