Presseinformationen der Landeshauptstadt Magdeburg
 
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Magdeburg, 04. Januar 2012
Nächste Fischerprüfung am 31. März 2012
Anmeldungen ab 9. Januar 2012 möglich

Ottostadt Magdeburg.

 

In Zuständigkeit der Unteren Fischereibehörde der Landeshauptstadt Magdeburg findet am Samstag, den 31. März 2012, die nächste Fischerprüfung statt. Anmeldungen sind ab sofort möglich.

 

Anträge auf Zulassung zur Prüfung können zu den folgenden Öffnungszeiten im Fachbereich Bürgerservice und Ordnung, Neues Rathaus, Bei der Hauptwache 4, Zimmer 3.15 gestellt werden:

 

Montag, Donnerstag, Freitag                     von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und

Dienstag                                                       von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

                                                                       sowie

            von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr.

 

Die Prüfungsgebühr beträgt für Teilnehmer ab vollendetem 18. Lebensjahr 56,00 € und für Teilnehmer bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 28,00 €. Sie ist bei Antragstellung zu entrichten, Bezahlung mit EC-Karte ist möglich. Das Mindestalter für die Teilnahme an der Prüfung beträgt siebeneinhalb Jahre. Minderjährige müssen die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters vorlegen.

 

Bei Anträgen im Auftrag eines Anderen muss eine Vertretervollmacht vorgelegt werden.

 

Die Anmeldefrist auf Zulassung zur Prüfung endet am 2. März 2012.

 

Vor einer Teilnahme an der Fischerprüfung muss jeder Prüfling einen Lehrgang, der mindestens 30 Unterrichtsstunden umfasst, absolviert haben. Die Teilnahme ist der Unteren Fischereibehörde nachzuweisen.

 

Für das Ablegen der Jugendfischerprüfung besteht keine Lehrgangspflicht!

 

Weitere Informationen zum Prüfungsablauf erhalten Interessenten unter der Telefonnummer 540 20 53. 



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Stadt Magdeburg
Frau Dr. Cornelia Poenicke
Büro des Oberbürgermeisters
Teamleiter Öffentlichkeitsarbeit und Bürgeranliegen, Pressesprecherin
Alter Markt 6
39104 Magdeburg
Telefon: (03 91) 5 40 27 69
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