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Überfahren und Parken auf dem Marktplatz nicht gestattet
Regelmäßige Kontrollen durch städtische Politessen und Kreispolizeibehörde
17. Januar 2012. Während der Adventszeit parkten regelmäßig Fahrzeuge verbotenerweise auf dem Marktplatz oder überfuhren diesen verbotswidrig. Die Stadt Borken weist darauf hin, dass das Überfahren des Marktplatzes und das Parken auf dem Marktplatz nicht gestattet ist. Auf dem Marktplatz, der zur Fußgängerzone gehört, finden daher verstärkt Kontrollen durch die städtischen Politessen und die Kreispolizeibehörde statt.
Bei Verstößen werden gebührenpflichtige Verwarnungen erteilt. Das Verwarnungsgeld beträgt für das Parken in der Fußgängerzone 30 Euro. Auf dem Marktplatz sollen auch weiterhin Fußgänger und Radfahrer Vorrang haben.
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fußgängerzone
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