20. Januar 2012
Kreis Viersen
Wer stehen bleibt, fällt zurück. Dies gilt auch in der Planung. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, den Ende der 1990-er Jahre erstellten Regionalplan (GEP 99) fortzuschreiben. Als eine wichtige Etappe auf diesem Weg hat der Regionalrat als Arbeitsentwurf im Dezember 2011 Leitlinien beschlossen. Diese sollen der Erstellung des neuen Plans zu Grunde gelegt werden. Sie stellen eine grobe „Bauanleitung“ für den späteren ersten Planentwurf dar.
Im Interesse eines breiten und offenen Prozesses wird der Öffentlichkeit bereits zu diesem Arbeitsentwurf der Leitlinien die Möglichkeit der Stellungnahme gegeben. Es handelt sich um ein informelles Vorverfahren, bevor der Regionalrat abschließend über die Leitlinien beschließt.
Für Anregungen ist eine Frist bis zum 6. Februar 2012 vorgesehen.
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Kreis Viersen - Der Landrat
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