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Innenministerium: Entschädigungssatzung des Landkreises nicht zu beanstanden


Ratsherr Heinrich-Friedrich Holtkamp aus Weener hatte sich beschwert
27. Januar 2012

Die Regelungen über Sitzungsgelder für Fraktionssitzungen in der Entschädigungssatzung des Landkreises Leer widersprechen nicht dem geltenden Recht. Ein Widerspruch zum Gebot der sparsamen Haushaltsführung ist ebenfalls nicht zu erkennen. Das sind die Kernaussagen eines Schreibens des Niedersächsischen Innenministeriums an Heinrich-Friedrich Holtkamp (Weener). Der Weeneraner Ratsherr hatte beim Innenministerium eine Beschwerde gegen die Entschädigungssatzung des Landkreises eingelegt.

Nach der Satzung erhalten Kreistagsabgeordnete für die Teilnahme an einer Fraktionssitzung, die der Vorbereitung einer Sitzung des Kreistags, des Kreisausschusses oder eines Fachausschusses dient, ein Sitzungsgeld von 24 Euro. In seinem Antwortschreiben stellt das Innenministerium klar, dass Entschädigungszahlungen für Fraktionssitzungen nicht dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz widersprechen. Die nach diesem Gesetz eingesetzte Entschädigungskommission habe Zahlungen an Fraktionen ausdrücklich als entschädigungsfähig genannt.

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