09. Februar 2012

Karneval ohne Kater

Kreisjugendamt setzt sich ein für den Jugendschutz

Kreis Viersen

Die fünfte Jahreszeit erreicht jetzt mit Altweibertreffen und Karnevalsumzügen ihren Höhepunkt. „Bei allem Spaß am närrischen Treiben dürfen die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzes nicht außer Acht gelassen werden.” Das sagt Silvia Buske vom Kreisjugendamt Viersen.

Der Kreis Viersen begrüßt die Bemühungen vieler Vereine um die Brauchtumspflege. „Im Karneval erleben Kinder und Jugendliche aber auch, dass für viele Erwachsene Fröhlichkeit und Alkohol zusammen gehören”, sagt Silvia Buske. Gelegentlich animieren Erwachsene unbedacht Minderjährige zum Mittrinken. Vorbilder prägen — das sollten Erwachsene bedenken und verantwortungsvoll handeln.

Die Vorbereitungen zum Jugendschutz im Karneval laufen im Kreishaus auf Hochtouren. Das Kreisjugendamt schreibt alle weiterführenden Schulen an und bittet um Unterstützung. Mit einem vorbereiteten Elternbrief erhalten die Betroffenen Informationen zum Jugendschutz. Silvia Buske: „Wir appellieren an die Verantwortung der Eltern. Sie sollten darauf achten, wohin ihre Kinder gehen, mit wem sie sich treffen und welche Getränke sie mitnehmen.”

Die Kooperation mit Betreibern von Kiosken, Tankstellen, Gaststätten sowie Karnevalsvereinen ist ebenfalls wichtig im Kampf gegen den Alkoholmissbrauch bei Kindern und Jugendlichen. Veranstalter und Gewerbetreibende, die gegen diese Bestimmungen verstoßen, müssen mit einem Bußgeld rechnen.

Zahlreiche Mitarbeiter des Kreisjugendamtes sind an den dollen Tagen dabei. Sie sind mit den Mitarbeitern der Jugendfreizeiteinrichtungen und der Mobilen Jugendarbeit / Streetwork Ansprechpartner für die Jugend. Das Einsatzteam beobachtet, berät und unterstützt. Daneben stehen eigene Angebote, wie ein „Saftladen” auf dem Programm. Bei den Karnevalsumzügen am Samstag in Bracht und am Sonntag in Niederkrüchten und St. Tönis sowie beim Rathaussturm in Waldniel sind die Mitarbeiter ebenfalls vor Ort. Sobald Kinder/Jugendliche alkoholisiert aufgegriffen werden, schalten die Mitarbeiter die Eltern ein. Dabei bleibt es nicht beim einfachen Zurückbringen des Alkoholisierten: Die Eltern erhalten nach Karneval einen Brief mit Hilfsangeboten. Silvia Buske: „Auch alkoholfreie Getränke schmecken. Und der Kater danach bleibt aus.”

 

JUGENDSCHUTZGESETZ:

Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren ist der Aufenthalt in Gaststätten nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person gestattet. Alkoholische Getränke, die Branntwein enthalten, dürfen weder an Minderjährige (unter 18 Jahre) abgegeben noch der Verzehr erlaubt werden Bei anderen alkoholischen Getränken (Bier, Wein, Sekt) ist die Abgabe und der Verzehr für Jugendliche ab 16 Jahre erlaubt.

Jugendliche ab 16 Jahre dürfen bis 24 Uhr auf Partys, Tanzabende etc. An Personen unter 18 Jahre dürfen weder Tabakwaren abgegeben noch darf ihnen das Rauchen gestattet werden.

 

KONTAKT:

Bei Fragen können sich Betroffene ans Kreisjugendamt wenden. Unter Telefon 02162/391868 steht Silvia Buske gerne beratend zur Verfügung.

www.kreis-viersen.de


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Jugendliche Jecke

Den Karneval ausgelassen feiern ohne Kater. Dazu gehört der verantwortungsvolle Umgang mit Alkohol. Foto: Ilse Dunkel - pixelio.de / Abdruck honorarfrei

Herausgeber:

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Axel Küppers
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