
Nach dem Naturschutzrecht von Bund und Land NRW gibt es gesetzlich geschützte Biotope, die unter Schutz stehen, ohne dass es eines gesonderten Verfahrens bedarf. Diese gesetzlich geschützten Biotope werden den Flächeneigentümern bekannt gegeben und auf öffentlich zugänglichen Karten dargestellt. Im Hochsauerlandkreis erfolgt dies üblicherweise mit der Landschaftsplanung. Im Jahr 2001, als der Landschaftsplan Hoppecketal aufgestellt wurde, waren die gesetzlich geschützten Biotope noch nicht erfasst.
Das Plangebiet erfasst Teile der Gemarkungen Madfeld, Thülen, Nehden, Alme, Radlinghausen, Rösenbeck, Messinghausen, Hoppecke, Brilon Wald, Bontkirchen, Bredelar, Padberg, Beringhausen, Helminghausen und Giershagen. In den angrenzenden Landschaftsplangebieten Marsberg und Briloner Hochfläche wurden die geschützten Biotope bereits veröffentlicht.