17. Februar 2012. Jetzt liegt sie schwarz auf weiß im Kasseler Rathaus vor: Die rechtliche Stellungnahme des Hessisches Städtetags zum Bürgerbegehren „Langes Feld“. Darin teilte die Interessenvertretung der hessischen Städte Kassels Oberbürgermeister Bertram Hilgen mit, das Bürgerbegehren „Langes Feld“ sei zurückzuweisen, da es unzulässig sei. Die Frist für ein Bürgerbegehren gegen den Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan „Langes Feld“ sei bereits im Jahr 2007 abgelaufen.
Oberbürgermeister Hilgen erklärte dazu am heutigen Freitag im städtischen Pressedienst, mit seiner Stellungnahme habe der Hessische Städtetag eindeutig die Rechtsposition des Magistrats bestätigt. Er gehe nun davon aus, dass die Stadtverordnetenversammlung am Montag mit breiter Mehrheit das Bürgerbegehren „Langes Feld“ zurückweisen werde. Bei dieser Entscheidung gehe es nämlich nur um die Rechtsfrage der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens und nicht um die Frage, ob man für oder gegen eine Ausweisung des langes Feldes als Gewerbegebiet sei.
Die rechtliche Stellungnahme des Hessischen Städtetags ist im Internet auf den Seiten der Stadt kassel unter http://www.stadt-kassel.de/index_start.html zu finden
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