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Genehmigungspflicht für Osterfeuer - Anmelden bis 23. März!
Iserlohn.
Einige Wochen vor Ostern werden an vielen Stellen im Stadtgebiet bereits Materialien für ein Osterfeuer zusammengetragen. Das Ordnungsamt und die Abteilung Umwelt- und Klimaschutz der Stadt Iserlohn weisen darauf hin, dass Osterfeuer genehmigungspflichtig sind. Eine Genehmigung wird nur erteilt, wenn die Feuer von größeren Organisationen oder Vereinen ausgerichtet werden und nachweislich der Brauchtumspflege dienen. Osterfeuer können nur von Karfreitag bis Ostermontag abgebrannt werden. Um die Rauch- und Geruchsbelästigung in Grenzen zu halten, darf das Feuer nicht vor 17.00 Uhr entzündet werden und muss um 23.00 Uhr vollständig abgebrannt oder gelöscht sein. Als Brennmaterial dürfen ausschließlich pflanzliche Abfälle wie Hecken- und Baumschnitt, Schlagabraum und Schnittholz verwendet werden. Die zur Verbrennung vorgesehene Menge sollte insgesamt zwanzig Kubikmeter nicht überschreiten. Das Material muss trocken und natürlich frei von Verpackungen und anderen Anhaftungen sein. Zum Entzünden sind chemische Brandbeschleuniger nicht erlaubt. Wichtig ist auch, dass die vorgegebenen Mindestabstände beispielsweise zu bewohnten Gebäuden, Wäldern und öffentlichen Verkehrsflächen eingehalten werden.
Mitarbeiter des Ordnungsamtes werden auch in diesem Jahr umfangreich überprüfen, ob die Osterfeuer genehmigt sind und die Auflagen eingehalten werden. Bei Verstößen sind Bußgeldverfahren die Konsequenz. Grünabfälle in Privatgärten sollten daher erst gar nicht aufgeschichtet und bis zum Osterfest gelagert, sondern über die vorgeschriebenen Wege wie Grünabfallcontainer oder die regelmäßig stattfindende Grünabfallabfuhr entsorgt werden. Weitere Tipps gibt es bei der Abteilung Umwelt- und Klimaschutz unter den Rufnummern 02371/217-2941 und -2948.
Schriftliche Anträge für Osterfeuer nimmt das Ordnungsamt, Schillerplatz 7, 58636 Iserlohn, bis zum 23. März entgegen. Der Antrag muss genaue Angaben zu Ort und Zeitpunkt des Abbrennens enthalten. Es ist außerdem ein Verantwortlicher zu benennen, der vor Ort angesprochen werden kann. Das Antragsformular kann als PDF-Datei unter www.iserlohn.de (Stichwort "Bürgerservice / Anliegen von A - Z / Osterfeuer") heruntergeladen werden. Weitere Auskünfte erteilt Sigrid Paul unter der Rufnummer 02371/217-1032.
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