07. März 2012
Kreis Viersen
Ohne gültigen Fischereischein darf in Deutschland niemand seine Angelrute auswerfen und fischen. Den Schein erhalten Interessierte, wenn sie vor der Unteren Fischereibehörde eine Prüfung abgelegt haben. Im Kreis Viersen findet diese Prüfung am 7. Mai statt. Anträge auf Zulassung müssen Interessierte bis 5. April bei der Kreisverwaltung, Untere Fischereibehörde, Rathausmarkt 3, in Viersen, einreichen. Die Teilnahme kostet 50 Euro. Die Teilnehmer müssen mindestens 13 Jahre alt sein. Info unter Telefon 02162/391337.
Vorbereitungslehrgänge für die Fischereiprüfung bietet der Rheinische Fischereiverband an. Anmeldung und Infos erteilen Reiner Gube, Telefon 02161/4986385, und Alfred Giesen, Telefon 02162/56919.
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Angler
Der Angler genießt die Ruhe am See. Angeln darf man in Deutschland aber nur, wenn man eine Fischerprüfung abgelegt hat.
Foto: Max Schüngel/ pixelio -Abdruck honorarfrei
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Kreis Viersen - Der Landrat
Axel Küppers
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