Pressemeldung der Stadt Bocholt

Bocholt, 07. März 2012

Fünf Betriebe fallen negativ auf

Ordnungsamt überprüfte sieben Tankstellen in Bocholt

Bocholt (PID).

Der städtische Fachbereich Öffentliche Ordnung führte am Freitag, 2. März, Kontrollen mithilfe jugendlicher Testkäufer durch. Ergebnis: An fünf von sieben Tankstellen wurde Tabak an Minderjährige abgegeben, ohne nach dem Ausweis zu fragen. In einem Fall konnten die Testkäufer dazu sogar noch hochprozentigen Alkohol kaufen.

Insgesamt hat das Bocholter Ordnungsamt zehn Tankstellen und Einzelhandelsbetriebe dahingehend überprüft, ob die gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendschutz eingehalten werden. Das Jugendschutzgesetz zieht nämlich klare Grenzen: Alkoholische Getränke dürfen weder an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren abgegeben, noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden. Für branntweinhaltige Getränke, hierzu zählen neben Schnaps auch die so genannten „Alcopops“, liegt die Altersschranke bei 18 Jahren - diese Grenze zählt auch bei Tabakwaren. Eine eingeschränkte Abgabe gilt für zahlreiche im freien Verkauf angebotene Film-DVD´s und Computerspiele. Hier ist streng auf die Altersfreigabe zu achten. In drei Discounter und zwei Tankstellen wurde ordnungsgemäß der Ausweis verlangt und die Herausgabe von Tabak und Alkohol verweigert. Gegen die fünf Tankstellen, die bei der Kontrolle negativ aufgefallen sind, wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet.