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| Pressemitteilung vom 12. März 2012 |
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Zensus 2011: Letzte Unstimmigkeiten werden geklärt Kreis Kassel. Auch wenn der Zensus 2011 mit der Jahreszahl des vergangenen Jahres verbunden ist, müssen auch noch in diesem Jahr die letzten offenen Fragen der repräsentativen Haushaltsbefragung geklärt werden. „Aus dem Abgleich der Angaben aus der Gebäude- und Wohnungszählung und den Melderegisterdaten haben sich Unstimmigkeiten ergeben“, informiert die Leiterin der Erhebungsstelle des Landkreises Kassel Nadine Koch. Diese Klärung sei für die korrekte Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahl unbedingt erforderlich und ist ein fester Bestandteil des Zensuskonzeptes. „Unstimmigkeiten treten zum Beispiel dann auf, wenn die Zahl der Personen nach Angaben aus der Gebäude- und Wohnungszählung größer ist als die Zahl der Personen in den Meldedaten“, berichtet Koch. Zur Absicherung der amtlichen Einwohnerzahl finde die Befragung ausschließlich in Einfamilienhäusern in Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern statt. Für den Landkreis Kassel heißt dies, dass die Bewohner von rund 2.000 Anschriften befragt werden. „Bereits in der Haushaltsstichprobe befragte Haushalte werden nicht erneut um Auskunft gebeten“, so Koch weiter. Im Rahmen der am 16. März 2012 beginnenden Befragungen werden folgende Angaben erhoben: Name, Anschrift, Geschlecht, Alter, Familienstand, Wohnungsstatus, Anzahl der Personen im Haushalt sowie die Staatsangehörigkeit. Die Angaben müssen sich dabei alle auf den Zensusstichtag 9. Mai 2011 beziehen. Für die Befragungen werden wieder ehrenamtliche Interviewer eingesetzt. Koch: „Es besteht für die betroffenen Haushalte die Möglichkeit den Fragebogen zusammen mit dem Interviewer auszufüllen oder diesen selbst auszufüllen“. Die Beantwortung kann online oder auf dem Postweg erfolgen. Weitere Informationen gibt es bei der Zensus-Erhebungsstelle des Landkreises Kassel, Tel.: 0561 – 1003 / 1770 (Nadine Koch). Pressekontakt: Pressestelle LANDKREIS KASSEL, Harald Kühlborn |
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LANDKREIS KASSEL
Pressesprecher
Harald Kühlborn
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