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Pressemitteilung der Stadt Iserlohn vom 23.03.2012
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"Stufenpartys" beim Ordnungsamt anmelden - Jugendschutzkontrolleure fragen nach Erziehungsbeauftragung "Angesagt" sind seit Jahren die so genannten "Stufenpartys" der Oberstufen der weiterführenden Schulen - auch in Iserlohn. Damit sie "reibungslos" ablaufen können, erinnert die Stadt Iserlohn die Veranstalter daran, die Partys beim Ordnungsamt im Iserlohner Rathaus anzuzeigen. So können rechtzeitig vor der Veranstaltung alle wichtigen Einzelheiten, insbesondere auch in Bezug auf Jugendschutzbestimmungen, abgesprochen werden. Da "Stufenpartys" in der Regel von Jugendlichen ab sechzehn Jahren besucht werden, finden dort, wie bei anderen Veranstaltungen auch, Jugendschutzkontrollen statt. Das Ordnungsamt weist in diesem Zusammenhang nochmals auf die so genannte "Erziehungsbeauftragung gemäß Jugendschutzgesetz" hin. Jugendliche, die auch nach der gesetzlich erlaubten Uhrzeit eine "Stufenparty" oder eine andere öffentliche Veranstaltung besuchen möchten, müssen diese vorweisen. Mit der Erziehungsbeauftragung übertragen Eltern die Erziehungsverantwortung für ihre Sprösslinge für einen bestimmten Zeitraum einer volljährigen Begleitperson. Ein entsprechendes Formular kann über die Homepage der Stadt Iserlohn www.iserlohn.de unter dem Suchbegriff "Erziehungsbeauftragung" heruntergeladen werden. Für weitere Informationen zum Thema Jugendschutz steht die Leiterin der Abteilung Allgemeine Ordnungsangelegenheiten Alexandra Carius unter der Rufnummer 02371 / 217-1630 gern zur Verfügung. |
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