27. März 2012. Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung: Ab dem 26. Juni diesen Jahres sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Kinder müssen ab der Geburt bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.
Das Haupt-und Bürgeramt empfiehlt den Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei einem der Bürgerbüros zu beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und – je nach Reiseziel – Personalausweis zur Verfügung.
Hintergrund ist das in der EU-Passverordnung aus Sicherheitsgründen verankerte Prinzip „eine Person – ein Pass“, das EU-weit bis zum 26. Juni 2012 umzusetzen ist. Aufgrund der zehnjährigen Gültigkeitsdauer von Reisepässen können sich Dokumente mit dem ab dem 26. Juni 2012 ungültigen Kindereintrag aber noch bis Ende Oktober 2017 in Umlauf befinden.
Ausweise und Pässe können zu den gewohnten Öffnungszeiten in den Bürgerbüros beantragt werden.
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