
Der Kreistagsbeschluss ist noch keine Entscheidung darüber, ob das „WIT“ Kennzeichen, dass nach der letzten Gebietsreform in Nordrhein-Westfalen im Jahr 1975 als auslaufend gilt, tatsächlich wieder kommt und durch das Straßenverkehrsamt neben dem „EN“-Kennzeichen wieder vergeben werden kann. Hierfür ist die Änderung einer Anlage der Fahrzeugzulassungsordnung nötig. Diese müsste durch einen Beschluss des Bundesrates erfolgen. Die Bundesregierung will das Thema noch im Frühjahr in den Bundesrat einbringen.
Vorsorglich weist die Kreisverwaltung daraufhin, dass es bei der derzeit noch gültigen Rechtslage nicht möglich ist, sich bereits jetzt ein „WIT“-Kennzeichen zu reservieren. Hier gelte es die Entscheidung des Bundesrates abzuwarten.