
(pen) Der Kreistag des Ennepe-Ruhr-Kreises hat in seiner jüngsten Sitzung den Haushalt 2012 verabschiedet. In dem Zahlenwerk stehen den geplanten Einnahmen von rund 437 Millionen Euro Ausgaben von 438,2 Millionen Euro gegenüber. Das Minus von rund 1,2 Millionen Euro wird rechnerisch aus der so genannten Ausgleichsrücklage gedeckt. Faktisch ist damit für den Kreis eine entsprechend hohe Kreditaufnahme verbunden. Für den Haushalt 2013 wird ein erneuter Griff in die Ausgleichsrücklage allerdings nicht mehr möglich sein. Um die Städte zu entlasten, wurden die in der Eröffnungsbilanz 2008 ausgewiesenen 14 Millionen Euro in den letzten Jahren komplett eingesetzt, die Ausgleichsrücklage ist damit verbraucht.
Der Hebesatz für die Kreisumlage beträgt in diesem Jahr 45,09 Prozent und liegt damit um 0,12 Punkte höher als 2011. Unter dem Strich musste er weniger stark angehoben werden, als bei der Einbringung des Haushaltes erwartet. Seinerzeit hatte die Kreisverwaltung noch einen Wert von 45,3 in den Entwurf geschrieben. Eine um 0,2 Punkte geringere Umlage, die der Landschaftsverband Westfalen-Lippe vom Kreis verlangt, wird aber wie von Landrat Dr. Arnim Brux im Dezember versprochen, direkt an die kreisangehörigen Städte weitergegeben.
Allein 196,1 Millionen Euro des Kreisetats stehen im Zusammenhang mit Hartz IV, 27,6 Millionen Euro davon werden vom Kreis finanziert. Den Rest bilden Bundesmittel und städtische Anteile, die über den Kreishaushalt abgewickelt werden und damit quasi durchlaufende Posten sind. Größte Ausgabenblöcke im laufenden Jahr sind darüber hinaus mit 68,6 Millionen Euro die Umlage, die der Kreis an den Landschaftsverband Westfalen-Lippe zahlt, sowie mit 55,5 Millionen die Aufwendungen für Sozialhilfe, die Leistungen für pflegebedürftige Menschen sowie die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Im letztgenannten Bereich ist die Tendenz nach wie vor steigend. In den letzten Jahren mussten hier regelmäßig Mehrausgaben in Millionenhöhe verkraftet werden.
Geld ausgeben will und muss der Kreis in den nächsten Jahren schwerpunktmäßig für seine Schulen. Die am Berufskolleg Ennepetal, der Schule Hiddinghausen und der Wilhelm-Kraft-Gesamtschule festgestellten Mängel an Deckenkonstruktionen machen Investitionen in Millionenhöhe erforderlich. Dem dafür von der Kreisverwaltung vorgelegten Konzept wurde vom Kreistag parallel zum Beschluss über den Haushalt 2012 zugestimmt.
Im Berufskolleg Ennepetal kann damit in einem Gebäude mit den notwendigen Sanierungen, die rund 700.000 Euro kosten, begonnen werden. Die derzeit 12 gesperrten Klassenräume sollen zum Schuljahr 2012/13 wieder verfügbar sein. Für Gebäude der Wilhelm-Kraft-Gesamtschule stehen in den nächsten beiden Jahren neben der Sanierung der Decken eine zeitgemäße Wärmedämmung, eine neue Heizungsanlage sowie veränderte Raumaufteilungen an. Für die energetischen Sanierungsmaßnahmen, die mit 2,5 Millionen Euro zu Buche schlagen, sollen kostengünstige KFW-Darlehen genutzt werden. Insgesamt sind in Sprockhövel Ausgaben von 3,3 Millionen Euro vorgesehen.
An der Schule Hiddinghausen kommt eine Sanierung des betroffenen Gebäudes, in dem sieben Klassen- und Fachräume sowie Verwaltung. Lager und Aula untergebracht waren, aus wirtschaftlichen Gründen nicht infrage. Daher machte der Kreistag den Weg für einen Abriss und einen eingeschossigen Neubau an gleicher Stelle frei. Für 3 Millionen Euro wird Platz für Klassen- und Fachräume, eine Aula mit Bühne, Toiletten und eine Lehrküche entstehen.
Mehr Geld, so ein weiterer Beschluss des Kreistages, soll in den nächsten Jahren auch an die Verkehrsgesellschaft Ennepe-Ruhr fließen. Damit das Unternehmen, mit jährlich sechs Millionen Kilometern und 330 Beschäftigten wichtigster Mobilitätsdienstleister im Ennepe-Ruhr-Kreis, ein ausgeglichenes Ergebnis vorlegen kann, steigt der Zuschuss in 2012 im Vergleich zu 2011 um 1 Million Euro auf 7,1 Millionen. Zwischen 2013 und 2015 sind dann jährlich 8,9 Millionen Euro eingeplant.
Stichwort Kreisumlage
Mit der Kreisumlage legt der Kreis seinen durch die sonstigen Erträge nicht gedeckten Bedarf auf die Städte um. Bemessungsgrundlage/Umlagegrundlagen für die Kreisumlage sind die Steuerkraft (hauptsächlich die Gewerbesteuer und die Einkommenssteuer) der kreisangehörigen Städte sowie die im laufenden Jahr vom Land fließenden Schlüsselzuweisungen an die Städte. Veränderungen bei Steuerkraft und Schlüsselzuweisungen verändern für die Städte die Abgaben an den Kreis. Die Kreisumlage wird vom Kreistag jährlich in Form eines Prozentsatzes der Umlagegrundlagen neu festgesetzt. Sie wird in gleichen monatlichen Raten erhoben.