Bocholt, 05. April 2012
Kinder brauchen eigenen Reisepass
Gesetzesänderung: Kindereinträge im Pass der Eltern werden bald ungültig / Rechtzeitig vor Reiseantritt prüfen
Bocholt (PID).
In vielen Reisepässen von Eltern sind gleichzeitig minderjährige Kinder eingetragen. Bislang reichte das. Ab dem 26. Juni 2012 werden Kindereinträge im deutschen Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zur Einreise in andere Länder. Das Kind benötigt dann einen eigenen Reisepass. Darauf weist jetzt das städtische Fachbereich Öffentliche Ordnung hin.
Diese Bestimmung gilt unabhängig von der Frage, bis wann der Reisepass der Eltern befristet ist. „Grund dieser Änderung ist die EU-Passverordnung, die nur noch eine Person pro Pass zulässt“, erläutert Martin Wolters, Leiter des Bocholter Bürgerbüros. Pässe, in denen ein Kind eingetragen ist, sind für den jeweiligen Elternteil weiterhin gültig und können bis zum regulären Ablauf genutzt werden. Die letzten dieser Dokumente werden erst Oktober 2017 ungültig. „Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, frühzeitig vor einer geplanten Reise für das Kind, welches bisher im Pass eines Elternteiles eingetragen ist, im Bürgerbüro ein eigenes Dokument zu beantragen“, rät Wolters.
Pressekontakt: Stadt Bocholt - Fahrradfreundlichste Stadt Deutschlands, Büro des Bürgermeisters, Pressesprecher Karsten Tersteegen, Telefon 0 28 71 95 33 27, E-Mail: karsten.tersteegen@mail.bocholt.de