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Direktkandidaten für die Landtagswahl am 13. Mai stehen fest

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13. April 2012
Direktkandidaten für die Landtagswahl am 13. Mai stehen fest
Hochsauerlandkreis.

Die Kandidaten, die sich im Hochsauerlandkreis per Direktmandat bei der Wahl am 13. Mai für den Landtag bewerben wollen, stehen fest. Nach Ablauf der Frist lagen dem Hochsauerlandkreis für die Wahlkreise 124 (Hochsauerlandkreis I) und 125 (Hochsauerlandkreis II) insgesamt 14 Bewerbungen vor. Über ihre Zulassung hat der zuständige Kreiswahlausschuss in öffentlicher Sitzung am Freitag, 13. April, im Kreishaus Meschede entschieden.

Im Wahlkreis 124 (Hochsauerlandkreis I), zu dem die Städte Arnsberg, Sundern, Schmallenberg sowie die Gemeinde Eslohe zählen, wurden zugelassen:

Klaus Kaiser(Arnsberg, CDU) Gerd Stüttgen (Arnsberg, SPD) Jürgen Meyer (Schmallenberg, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Friedhelm Walter (Arnsberg, FDP) Helmut Meinaß (Arnsberg, DIE LINKE) Daniel Wagner (Arnsberg, PIRATEN)

Im Wahlkreis 125 (Hochsauerlandreis II) mit den Städten Meschede, Brilon, Marsberg, Winterberg, Olsberg, Hallenberg, Medebach sowie der Gemeinde Bestwig wurden zugelassen:

Matthias Kerkhoff (Olsberg, CDU), Ferdinand Wiegelmann (Olsberg, SPD), Martina Wolf (Arnsberg, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Nancy Schmidt (Meschede, FDP) Tanja Wiese (Meschede, DIE LINKE) Florian Otto (Brilon, PIRATEN) Christa Hudyma (FREIE WÄHLER)

Nicht zugelassen aufgrund mangelnder Unterstützungsunterschriften wurde der Wahlvorschlag im Wahlkreis 125 (Hochsauerlandkreis II) von Die PARTEI (Torben Jonas Held, Meschede).

Nachdem sich der Landtag am 14. März aufgelöst hatte, wird das neue Landesparlament nicht wie ursprünglich geplant erst 2015, sondern bereits am 13. Mai neu gewählt. Dabei hat jeder Wähler, im Hochsauerlandkreis werden es etwa 207.300 sein, zwei Stimmen. Mit der Erststimme entscheidet er sich für einen Direktkandidaten in seinem Wahlkreis, mit der Zweitstimme für die Landesliste einer Partei.

128 Abgeordnete werden für die Zeit bis 2017 mit relativer Mehrheit direkt in den Wahlkreisen gewählt.

Die übrigen der insgesamt 181 Sitze werden nach den Verhältniswahlgrundsätzen aus Lan-deslisten der Parteien vergeben. Erhält eine Partei in den Wahlkreisen mehr Sitze, als ihr nach der Stimmenzahl zustehen, so wird die Gesamtzahl der Sitze erhöht. Die Mandate der übrigen Parteien werden in der Relation des Wahlergebnisses aufgestockt. Es wird also ein vollständiger Verhältnisausgleich herbeigeführt.



Pressekontakt: Hochsauerlandkreis, j.uhl


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