Kreis Steinfurt. Die Städte und Gemeinde versenden zurzeit die Wahlbenachrichtigungen an die im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen.
Wer bis zum 22. April keine Benachrichtigung erhalten hat, sollte sich mit dem örtlichen Wahlamt in Verbindung setzen.
Grundsätzlich gilt: Nur wer im Wählerverzeichnis der Kommune registriert ist, kann am 13. Mai wählen – dann sogar ohne die Benachrichtigungskarte, sofern der Wähler seinen Ausweis mitbringt.
Pressekontakt: Silke Wesselmann, Tel.: 02551/69-2167