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Knapp 2 Mio. Euro für den Neubau des Zentralen Omni­busbahnhofs (ZOB) in Borken

Der NWL übergibt am 20. April 2012 den Bewilligungsbescheid an die Stadt Borken

20. April 2012. Die Stadt Borken beabsichtigt, den vorhanden ZOB am Bahnhof umzubauen und teilweise zu verlagern. Grund dafür ist die Verschiebung des Borkener Bahnhofes nach Süden und der gleichzeitige Ausbau und die Verlängerung der Bahnhofstraße bis zum Ramsdorfer Postweg.

Der ZOB soll in Form von zwei Mittelinseln mit insgesamt 7 Bushaltestellen und einem Buswarteplatz jeweils links (3 Haltestellen, 1 Warteplatz) und rechts (4 Haltestellen) der verlängerten Bahnhofstraße angelegt werden. Die stärker frequentierten Buslinien sollen die Haltestellen rechts der Bahnhofstraße anfahren, da diese unmittelbar an den verlegten Bahnhaltepunkt angrenzen. Hierdurch soll die Zahl der Fußgängerkreuzungen der Bahnhofstraße reduziert werden. Die Bussteige sollen mit Wartehäuschen, Papierkörben und Sitzbänken ausgestattet werden.

Weiterhin ist der Bau einer P+R-Anlage mit 110 Stellplätzen sowie der Bau von B+R-Anlagen mit insgesamt 352 überdachten Stellplätzen und 48 nicht überdachten Stellplätzen vorgesehen. Die Anlage soll außerdem eine Sozialstation mit einem Aufenthaltsraum für die Busfahrer und einer WC-Anlage. enthalten.

Die Kosten belaufen sich auf insgesamt 3.867.100 €, als zuwendungsfä­hig konnten hiervon 2.312.700 € anerkannt werden. Die Förderung durch den NWL beläuft sich somit bei einem Fördersatz von 85 % auf 1.965.800 €. Einen Zuwendungsbescheid über diesen Betrag hat am 20. April 2012 der NWL-Verbandsvorsteher Dr. Hermann Paßlick dem Borkener Bür­germeister, Herrn Rolf Lührmann übergeben.

Durch die Errichtung der neuen Anlage werden der vor dem alten Bahnhofsgebäude vorhandene ZOB sowie die südlich des Bahnhofsgebäudes gelegene P+R-Anlage überbaut. Beide Anlagen wurden ebenfalls mit Fördermittel errichtet und befinden sich derzeit noch in der Zweckbindung. Daher mussten die seinerzeitigen Förderungen anteilig von der nunmehr beantragten Förderung abgesetzt werden. Insgesamt waren daher 617.200 € von der beantragen Förderung abzusetzen.

Dem Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) wurde mit dem In­krafttreten des neuen ÖPNV-Gesetzes für NRW zum 1. Januar 2008 die Aufgabe der Förderung von Investitionen im Nahverkehr übertragen. Diese Förderung wurde zuvor von den Bezirksregierungen bewilligt. Der NWL ist die Dachorganisation der westfälischen Zweckverbände, die die Verkehrs­leistungen auf der Schiene bestellen. Hauptsitz des NWL ist Unna, der Bereich Infrastrukturförderung wird von der regionalen Geschäftsstelle in Münster betreut, die beim Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Münsterland (ZVM) untergebracht ist.

Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgendes Medium anbieten:

Übergabe ZOB


NWL-Verbandsvorsteher Dr. Hermann Paßlick (links) und Borkens Bür­germeister Rolf Lührmann (reechts).
Bildinformationen



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