
„Die Zahl der Anträge für Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket ist im Vergleich zwischen Februar und März um gut 33 Prozent gestiegen. In absoluten Zahlen bedeutet dies: Für Unterstützungen bei den Ausgaben für Mittagsverpflegung, Schülerbeförderung, Lernförderung, Ausflüge und soziokulturelle Teilhabe sind in den sechs Regionalstellen allein im März 850 Anträge eingegangen.“ Vassiliki Stadimos, Öffentlichkeitsarbeitern des Jobcenters, führt diese Entwicklung auch auf die im Februar gestartete Aktion „Hol Dir Dein Paket!“ zurück.
Seinerzeit hatten knapp 3.400 Bedarfgemeinschaften Post vom Jobcenter EN erhalten. Ausgangspunkt der Aktion war die Beobachtung, dass gut ein Jahr nach dem Startschuss für das Paket Anfang 2011 längst noch nicht alle Leistungsberechtigten ihre Ansprüche geltend gemacht haben. „Zwar wurde auf verschiedensten Wegen in den Medien und in den Regionalstellen umfassend berichtet und beraten, dennoch ist so manches Paket liegen geblieben und wurde nicht abgeholt“, so Stadimos. Um Informationslücken als mögliche Ursache auszuschließen, brachte das Jobcenter EN daher die Briefe auf den Weg.
Die Resonanz war positiv. „Zwei bis drei Wochen nach der Aktion waren vermehrt Rückfragen zu verzeichnen und in der Leistungsabteilung stieg die Zahl der Anträge deutlich“, berichtet Michael Gonas von der Regionalstelle Witten. Kein Einzelfall, auch andere Regionalstellen verzeichneten ähnliche Tendenzen. Besonders auffällig: Ein deutliches Plus im Bereich der sozio-kulturellen Teilhabe. Nach 159 Anträgen im Februar gingen im März kreisweit 238 ein. „Es gab Bürger, die aufgrund des Infobriefs ihre Kinder im Sportverein angemeldet haben oder dies in naher Zukunft machen wollen“, so Gonas.
Grundsätzlich gilt: Ohne Antrag geht es nicht. Wer bei den Ausgaben für eintägige und mehrtägige Ausflüge von Schulen und Kindertageseinrichtungen, für Nachhilfeunterricht, für das Mittagessen in Schule, Kindergarten oder Hort, für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben sowie für die Schülerbeförderung unterstützt werden möchte, muss außer beim persönlichen Schulbedarfspaket immer selbst aktiv werden. Dies haben im Ennepe-Ruhr-Kreis bis heute gut 45 Prozent der rund 4.800 Bedarfsgemeinschaften, in denen Kinder bis 17 Jahren leben und die damit Ansprüche geltend machen können, gemacht. „Allerdings“, so berichtet Stadimos, „machen Eltern in Gesprächen in den Regionalstellen auch immer wieder deutlich, dass sie auf Leistungen verzichten, um nicht als Hartz IV Empfänger erkennbar zu sein. Sie möchten so ihre Kinder vor Stigmatisierung schützen.“
Abschließend unterstreicht das Jobcenter EN, dass es auf das in der Öffentlichkeit häufig kritisierte Verfahren und die nötige Vielzahl von Einzelanträgen keinen Einfluss habe. „Diese Vorgaben stehen im Gesetz, unsere Aufgabe ist es, sie umzusetzen.“
Alle Details über das Bildungs- und Teilhabepaket finden Interessierte auf der Internetseite des Jobcenters EN unter www.jobcenter-en.de.
Stichwort Jobcenter EN
Seit Januar 2005 betreut und vermittelt der Ennepe-Ruhr-Kreis als so genannte Optionskommune Langzeitarbeitslose in Eigenregie. Um diese Aufgabe zu bewältigen, hatten die Kreisverwaltung und die neun kreisangehörigen Städte seinerzeit die JobAgentur EN gegründet. Sie verfügt über sechs Regionalstellen sowie Anlaufstellen in allen Städten. Seit Anfang 2011 wird der zunächst auf sechs Jahre beschränkte Modellversuch unbefristet fortgesetzt, gleichzeitig wurde aus der JobAgentur EN das Jobcenter EN.