14. Mai 2012. „Als nicht nachvollziehbar“ hat jetzt ein Sprecher der Stadt Kassel Äußerungen von Prof. Urs Kramer, dem Bevollmächtigten der Initiatoren des Bürgerbegehrens Langes Feld, bezeichnet, die Ende April in der HNA veröffentlicht wurden. Prof. Kramer hatte Widerspruch gegen die Zurückweisung des Bürgerbegehrens eingelegt und erklärt, so könne die Stadt Kassel später nicht für eine Verzögerung des Gerichtsverfahrens sorgen, indem sie darauf hinweise, dass die Initiatoren des Bürgerbegehrens keinen Widerspruch eingelegt hätten.
Maßgeblich für die Stadt sei die Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes in Kassel, so der Sprecher weiter, und dieser verlange keinen Widerspruch. Deshalb habe nun die Stadt, um die Sache zu beschleunigen, Prof. Kramer mitgeteilt, dass sie über den Widerspruch nicht entscheiden werde. Er könne sogleich für die Initiatoren des Bürgerbegehrens beim Verwaltungsgericht klagen.
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