04. Juni 2012. Der Magistrat hat in der heutigen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung empfohlen, die Anträge auf Entschuldungshilfe und Zinsdiensthilfe nach dem Schutzschirmgesetz zu stellen.
Die Stadt kann vom Land Hessen eine Entschuldungshilfe in Höhe von 260,45 Millionen Euro erhalten. In den nächsten 30 Jahren wird das Land diesen Betrag tilgen und der Stadt eine Zinsdiensthilfe von bis zu zwei Prozent zahlen. Die restlichen Zinsen zahlt weiterhin die Stadt. Diese Leistungen werden gewährt, wenn sich die Stadt verpflichtet, die Haushaltswirtschaft so zu führen, dass der Haushalt zum nächstmöglichen Zeitpunkt und danach jahresbezogen dauerhaft ausgeglichen ist.
Oberbürgermeister Bertram Hilgen sagte: „Die Stadt hat sich in den vergangenen Jahren außerordentlich positiv entwickelt und auch die ökonomische Krise im Vergleich zu anderen Kommunen erfolgreich bewältigt. Es kommt deshalb darauf an, wirtschaftliches Wachstum und Attraktivitätssteigerung mit der Konsolidierung des Haushaltes positiv zu verbinden. Die notwendigen Konsolidierungsmaßnahmen müssen daher so ausgewählt werden, dass sie Wachstum und Anziehungskraft der Stadt nicht gefährden“.
Stadtkämmerer Dr. Jürgen Barthel ist zuversichtlich, dass die Stadt Kassel in der Mittelfristplanung bis 2020 einen Haushaltsausgleich im ordentlichen Ergebnis darstellen kann. Die zentralen Punkte auf der Aufwands- und Ertragsseite sind seriös zu schätzen und die erwartete Haushaltsperspektive in sich schlüssig zu entwickeln.
„Darüber hinaus können und müssen weitere, über das bisherige Haushaltssicherungskonzept hinausgehende Konsolidierungsmaßnahmen umgesetzt werden. Zusätzliche freiwillige Leistungen können nicht übernommen werden.“ Allerdings sei dies auch durch die geltende Rechtslage und die Haushaltsverfügungen der Kommunalaufsicht ausgeschlossen, so der Stadtkämmerer.
Die Ablösung der Kredite durch den Entschuldungsfonds in Höhe von zirka 260,46 Millionen Euro soll im Zeitraum 2013 bis 2016 erfolgen. In diesen Jahren werden Mittel mit kurzfristiger Zinsbindung zur Ablösung durch den Entschuldungsfonds zur Verfügung stehen.
Die Teilnahme am Entschuldungsfonds führt wegen des zur Zeit sehr niedrigen Zinsniveaus zunächst zu keinen Einsparungen bei den Zinsaufwänden. Auf den Zeitraum von 30 Jahren können jedoch Entlastungen durch die Zinsbeihilfen von zwei Prozent in den ersten 15 Jahren und 1,5 Prozent in den folgenden 15 Jahren von zirka 136,0 Millionen Euro oder 4,5 Millionen Euro jährlich entstehen. Außerdem erhält die Stadt über die zehnjährige Zinsfestschreibung langfristige Planungssicherheit.
In der Bilanz wird die Veränderung sofort sichtbar. Das Eigenkapital steigt und die Verbindlichkeiten nehmen ab.
Mit dem vorliegenden Beschluss wird die grundsätzliche Möglichkeit wahrgenommen, dem Entschuldungsfonds im Rahmen der Antragsfrist beizutreten und die Verwaltung in die Lage versetzt, Vorschläge zu notwendigen Konsolidierungsmaßnahmen zu erarbeiten, um die Vereinbarung mit dem Land Hessen vorzubereiten. Sobald ein Entwurf dieser Vereinbarung vorliegt, werden die endgültigen Beschlüsse dem Magistrats und der Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung vorgelegt.
Stadtkämmerer Dr. Barthel ist der Auffassung, dass die vom Land Hessen beschlossene Kürzung des Kommunalen Finanzausgleichs um 350 Millionen Euro mit Einnahmeverlusten um 15 bis 20 Millionen Euro jährlich durch die Teilnahme am Kommunalen Schutzschirm nicht kompensieren werden kann. „Trotzdem wird die Stadt den Antrag stellen.“
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