Kreis Unna. (PK) Erleichtert wird ab Juli die Abmeldung eines Fahrzeugs. Statt der Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) reichen künftig die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) und der Kennzeichen aus. Darauf weist der Fachbereich Straßenverkehr beim Kreis Unna hin.
Weitere Informationen dazu und zu anderen, ab 1. Juli geltenden Änderungen rund ums Fahrzeug finden sich im Internet unter www.kreis-unna.de.