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Pressemitteilung der Stadt Iserlohn vom 29.06.2012


Stadtkasse setzt "Parkkralle" bei Fahrzeugpfändungen ein

Iserlohn.

Die meisten Bürger kommen ihren Zahlungsverpflichtungen nach und bezahlen Steuern, Gebühren, Beiträge und Entgelte pünktlich. Zahlungsausfälle belasten den städtischen Haushalt und damit die Allgemeinheit. Es gibt Fälle, in denen säumige Schuldner ihre Zahlungen der Stadt beharrlich "vorenthalten", so die Erfahrungen der Stadtkasse Iserlohn. Hier folgt am Ende die Zwangsvollstreckung als letztes Mittel.

Die Stadtkasse als Vollstreckungsbehörde hat in diesen Fällen verschiedene Möglichkeiten. Neben Pfändungen von Forderungen (z. B. Arbeitslohn-, Miet- oder Kontopfändungen) können Sachen gepfändet werden. Dazu gehören auch Autos. Ab sofort kommen dabei Parkkrallen - amtlich: Wegfahrsperren - zum Einsatz, die Fahrzeuge von säumigen Schuldnern "aus dem Verkehr ziehen".

Bevor ein Vollziehungsbeamter der Stadtkasse ein Fahrzeug pfändet und die Parkkralle anbringt, gehen die auch bei anderen Pfändungen üblichen schriftlichen Zahlungsaufforderungen und mindestens ein Besuch beim Schuldner voraus. Wird ein Fahrzeug schließlich gepfändet, kann es, soweit der Besitzer es nicht auslöst, abgeschleppt und verkauft oder versteigert werden; der Verkaufserlös dient dem Forderungsausgleich. Zwischen Pfändung und Verwertung des Fahrzeuges wird dem Schuldner eine angemessene Zahlungsfrist zur freiwilligen Bereinigung seiner Schulden eingeräumt.

Das Team der städtischen Vollziehungsbeamten weiß von Erfahrungen anderer Städte, die zeigen, dass Forderungen beglichen oder nachhaltige Zahlungsvereinbarungen getroffen werden, wenn ein Fahrzeug nicht benutzt werden kann. Die Effizienz von Vollstreckungsmaßnahmen und letztlich eine Steigerung der "Vollstreckungsgerechtigkeit" im Interesse der Allgemeinheit seien daher die vorrangigen Ziele und nicht der Verkauf gepfändeter Fahrzeuge.

Die Stadtkasse erinnert in diesem Zusammenhang säumige Schuldner daran, ausstehende Forderungen zu begleichen oder nachhaltige Zahlungsvereinbarungen mit ihrem zuständigen Vollziehungsbeamten zu treffen.



Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgendes Medium anbieten:

"Parkkralle"
Bei der Pfändung von Fahrzeugen setzen die städtischen Vollziehungsbeamten ab sofort Parkkrallen ein.

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