Presseinformation

Nr. 249 Steinfurt, 06. Juli 2012


Kreis Steinfurt, Pressereferentin, Tecklenburger Str. 10, 48565 Steinfurt
Telefon: (02551)69-2160, Telefax: (02551)69-2100
E-Mail: kirsten.wessling@kreis-steinfurt.de, Internet: www.kreis-steinfurt.de



Kindeswohlgefährdung melden – ohne sich strafbar zu machen
Jugendamt des Kreises Steinfurt berät „Berufsgeheimnisträger“

Kreis Steinfurt. Seit Beginn dieses Jahres ist das Gesetz zur Stärkung des aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz) in Kraft. Ziel des Gesetzes ist es, nach mehreren tragischen Fällen Kinder besser vor Missbrauch zu schützen, gesetzliche Lücken zu schließen und Maßnahmen zur Stärkung des Kinderschutzes zu veranlassen. Ein zentraler Punkt des Gesetzes ist die „Beratung und Übermittlung von Informationen durch Geheimnisträger bei Kindeswohlgefährdung".

Häufig sind es Ärzte oder andere sogenannte „Berufsgeheimnisträger“, die als erste eine Gefährdung des Kindes erkennen. Das neue Gesetz zeichnet einen rechtssicheren Weg, wie beispielsweise Ärzte das Jugendamt über Verdachtsfälle informieren können, ohne sich strafbar zu machen.

In diesem Kontext haben Berufsgeheimnisträger gegenüber dem öffentlichen Träger der Jugendhilfe einen Anspruch auf Beratung durch eine Fachkraft. Im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Steinfurt stehen hierfür Arno Vorrink, Telefon 02551/69-2691, sowie Jörg Menzel, Telefon 05482/ 70-3204, zur Verfügung.