Kompromiss erzielt - Feuerwehr und Stadtspitze einigen sich
10.07.2012 | Herten
Vergütung von Mehrarbeitsstunden aus den Jahren 2002 - 2006
Die seit Wochen andauernden Gespräche zwischen Feuerwehrvertretern und Stadtspitze haben ein vorläufiges Ende gefunden. Beide Seiten einigten sich auf einen Kompromiss. Bürgermeister Dr. Uli Paetzel dazu: „Mit der Aushandlung dieses Kompromisses kann der Betriebsfrieden bei der Hertener Feuerwehr wieder hergestellt und die hohe Motivation des weit überwiegenden Teils der Belegschaft erhalten und gefördert werden - auch wenn damit beiden Seiten einiges abverlangt wird.“
Die Vertreter der Feuerwehrbeschäftigten, Roland Schulz und Oliver Mertineit, zeigten sich dennoch zufrieden mit dem Ausgang der Gespräche: „Wir freuen uns, dass wir uns zu guter Letzt auf ‚halbem Weg‘ treffen und so eine akzeptable Lösung für beide Seiten herbeiführen konnten.“
Auch der stellvertretende Personalratsvorsitzende Werner Wieczorek kann mit dem Kompromiss leben: „Der Bürgermeister hat die geleisteten Mehrarbeitsstunden der Feuerwehrleute aus den Jahren 2002 bis 2006 anerkannt und damit die Basis für die Beilegung des Streits gelegt. In dem jetzt ausgehandelten Kompromiss wird den berechtigten Forderungen der Feuerwehrleute weitestgehend Rechnung getragen.“
Für den Leiter der Feuerwehr, Theo Schiffmann, zählt jetzt vor allem eines: „Dass mit diesem guten Kompromiss Ruhe in die Feuerwehr einkehrt und sich die Kollegen wieder ganz auf ihre eigentlichen Aufgaben konzentrieren können.“
Der Kompromiss enthält folgende Kernpunkte, die sich jeweils auf die individuell geleisteten Mehrarbeitsstunden beziehen:
- Die Mehrarbeitsstunden der Jahre 2002 bis 2005 (vier Jahre) werden mit einem Faktor von 52,5 % als Mehrarbeitsstunden anerkannt.
- Die ermittelten Stunden werden als Mehrarbeitsstunden zum Freizeitausgleich über einen Zeitraum von fünf Jahren, beginnend mit dem Jahr 2013, abgefeiert.
- Pro Jahr sollte ein Fünftel der Stunden als Freizeitausgleich abgebaut werden. Sollte dies nicht oder nicht vollständig möglich sein, wird das jeweilige Restkontingent im ersten Quartal des Folgejahres finanziell ausgeglichen.
- Grundsätzlich können die Mehrarbeitsstunden einem Langzeitarbeitszeitkonto gutgeschrieben werden, um sie zum Vorziehen des Pensionierungszeitpunktes einzusetzen.
- Es besteht daneben auch die Möglichkeit einer sofortigen Auszahlung, dann jedoch im Umfang von 40 % der ermittelten Gesamtstundenzahl.
- Ansprüche von inzwischen pensionierten Beamten werden über einen Zeitraum von fünf Jahren zur Auszahlung gebracht.
Die Feuerwehrbeamten verzichten ausdrücklich darauf, etwaige Ansprüche, die über diese Vereinbarung hinausgehen, geltend zu machen.
Anwendung findet das Verhandlungsergebnis, sobald die Zustimmung des Haupt- und Finanzausschusses und des Rates sowie die Genehmigung der Kommunalaufsicht vorliegen. Denn: „Persönlich nachvollziehbare und berechtigte Forderungen sind ja leider nicht immer auch juristisch eins zu eins umsetzbar. Deshalb ist uns daran gelegen, auch hier im Sinne aller Beteiligten ein formal sauberes und transparentes Verfahren durchzuführen“, so Uli Paetzel.
Wie hoch die Belastung für den städtischen Haushalt sein wird, kann erst nach Auswertung aller Dienstpläne der Jahre 2002 bis 2006 und dem Vorliegen der Anträge auf Freizeitausgleich oder sofortige Auszahlung seriös berechnet werden. Überschlägig ist von einer Summe zwischen 350.000 und 450.000 € auszugehen.
Hintergrund:
Durch den Widerspruch in der damals gültigen Arbeitszeitverordnung NRW für die Feuerwehr und den Vorschriften der Europäischen Union zur wöchentlichen Höchstarbeitszeit sind in den Jahren 2002 bis 2006 bei den im 24-Stunden-Dienst hauptamtlich Beschäftigten der Hertener Feuerwehr zahlreiche Mehrarbeitsstunden (in der Summe über 50.000 Stunden) aufgelaufen. Durch höchstrichterliche Urteile ist inzwischen bestätigt, dass bei Vorliegen entsprechender Anträge diese Zuvielarbeit auszugleichen ist – entweder durch Gewährung von Freizeit oder durch einen finanziellen Ausgleich.
Die sehr komplexe Rechtslage wird in der Ratsvorlage gesondert vorgestellt. In Kurzform:
In mehreren Gesprächen zwischen den Beamten der Feuerwehr und der Personalverwaltung wurde Einigkeit darüber erzielt, dass
- den Beamten frühzeitig (ab 2002) die Problematik der Zuvielarbeit bewusst war,
- der Wille erkennbar war, den Anspruch auf Freizeitausgleich oder Bezahlung der zu viel geleisteten Stunden in Anträgen gegenüber dem Dienstherrn (nach Aussagen mehrerer Beschäftigter bereits in den Jahren 2002 und 2005) zum Ausdruck zu bringen,
- gleichwohl bei der Personalverwaltung keine Anträge vorliegen und kein Antragseingang dokumentiert ist.
Das Bundesverwaltungsgericht hat im Jahr 2011 letztinstanzlich entschieden, dass für die Geltendmachung von Ansprüchen aus der EU-Arbeitszeitrichtlinie dem Dienstherrn gegenüber entsprechende Anträge gestellt werden mussten.
Die nach Angaben von Beschäftigten in den Jahren 2002 und 2005 gestellten Anträge liegen der Personalverwaltung Herten nicht vor. Andererseits war es damals Praxis des Personalservice der Stadt Herten, keine Eingangsbestätigungen für solche Anträge zu verschicken, sodass die Beschäftigten nicht erkennen konnten, dass ihre Anträge dort gar nicht eingegangen sind.
Bei Recherchen in den Räumen der Feuerwehr wurde auf einem dienstlichen Rechner ein ausgefüllter Antrag auf Freizeitausgleich aus dem Jahr 2005 gefunden. Das ließ darauf schließen, dass damals von den Beamten des Schichtdienstes ein entsprechender Antrag gestellt worden ist. Daher wird seitens des Dienstherrn anerkannt, dass für die Zeit vom 01.01.2006 bis zum 31.12.2006 ein Anspruch auf Ausgleich der geleisteten Zuvielarbeit besteht.
Für die davor liegenden Zeiten (01.01.2002 bis 31.12.2005) wurde nach rechtlicher Beratung ein Prozessrisiko für beide Seiten gesehen.
Pressekontakt: Pressestelle, Nele Däubler (Pressesprecherin), Tel: 02366/303-357, Mail: n.daeubler@herten.de, www.herten.de, www.facebook.com/stadtherten
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