Kreis Steinfurt/Lengerich. Die Bezirksregierung Münster – Höhere Landschaftsbehörde – beabsichtigt, die Naturschutzgebietsverordnung „Steinbruch im Kleefeld“ zu aktualisieren und das Gebiet neu auszuweisen. Das Naturschutzgebiet wird dabei um rund 17 Hektar erweitert. Die Erweiterungsflächen befinden sich sowohl in öffentlichem wie auch in privatem Eigentum.
Der Entwurf der aktualisierten Verordnung sowie die Kartenunterlagen liegen bis zum 31. August 2012 beim Umweltamt des Kreises Steinfurt in Tecklenburg und bei der Stadtverwaltung Lengerich zur Einsicht aus.
Während der Auslegungszeit können Eigentümer und sonstige Berechtigte Bedenken und Anregungen schriftlich oder persönlich beim Kreis-Umweltamt vorbringen. Die öffentliche Auslegung ist im Amtsblatt Nr. 23/2012 des Kreises Steinfurt vom 26. Juni 2012 bekannt gemacht worden (www.kreis-steinfurt.de/Politik+Verwaltung/Veröffentlichungen/Amtsblatt). Ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung gilt ein Veränderungsverbot nach dem Landschaftsgesetz.
Weitere Informationen gibt es beim Umweltamt des Kreises Steinfurt, Telefon 05482/70-3343.