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Pressemitteilung vom
17. Juli 2012
Neue Regeln für Spielhallen – Neues Spielhallengesetz mit neuen Sperrzeiten

Kreis Kassel. Seit Ende Juni gilt das neue Spielhallengesetz im Land Hessen. „Dieses Gesetz gilt für alle bestehenden Spielhallen“, informiert Ronald Brandenstein vom Fachbereich Aufsicht und Ordnung des Landkreises Kassel. Während für einige Veränderungen Übergangsfristen eingeräumt werden, gelten die neuen Sperrzeiten des Hessischen Spielhallengesetzes „ab sofort“.

 

„Eine Spielhalle darf grundsätzlich nicht länger als 18 Stunden am Tag – zwischen vier Uhr morgens und 10.00 Uhr am Vormittag muss auf jeden Fall geschlossen sein“, stellt Brandenstein klar. An Sonn-  und Feiertagen sind die Öffnungszeiten für Spielhallen eingeschränkt. Hier darf zwischen vier Uhr und 12.00 Uhr keine Öffnung erfolgen. Am Karfreitag und am ersten Weihnachtsfeiertag sind Spielhallen ganztägig zu schließen. Am Volkstrauertag, Totensonntag und am Heiligabend darf ab 4.00 Uhr morgens nicht mehr geöffnet werden und am Karsamstag von null Uhr bis 11.00 Uhr. 

 

Brandenstein weist darauf hin, dass bei Verstößen gegen diese Sperrzeiten empfindliche Bußgelder drohen: „Das kann bis zu 25.000 Euro bedeuten – bei besonders schweren Fällen auch bis zu 100.000 Euro“.  Der Leiter des Gewerbeprüfdienstes des Landkreises empfiehlt den Spielhallenbetreibern daher, die neuen Sperrzeiten „auf jeden Fall“ einzuhalten. „Wir werden an Sonn- und Feiertagen kontrollieren, ob sich die Spielhallen bei uns im Landkreis an die neuen Regeln halten“, kündigt Brandenstein abschließend an.



Pressekontakt: Pressestelle LANDKREIS KASSEL, Harald Kühlborn



Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgendes Medium anbieten:


Spielhalle
Auf dem Foto sieht man die Werbung für die Spielhalle im Lohfeldener Rüssel.


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LANDKREIS KASSEL
Pressesprecher
Harald Kühlborn
Wilhelmshöher Allee 19 - 21
34117 Kassel
Tel.: 0561/1003-1506
Fax: 0561/1003-1530
Handy: 0173/4663794
E-Mail: pressestelle@landkreiskassel.de
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